BGH: Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig

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Heute um 10 Uhr hat der BFH entschieden: Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen

Die Entscheidung ist für Anleger von Bedeutung, da der Solidaritätszuschlag auch für Kapitaleinkünfte gilt. Der Soli liegt bei 5,5 Prozent auf die gezahlten Steuern. Somit müssen Privatanleger jeden Euro, der über den Freibetrag erwirtschaftet wird, mit 26,375 Prozent versteuern.

Kläger: Soli ist verfassungswidrig

Geklagt hat ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg. Es will mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler den Soli zu Fall bringen. Die Klage fußt auf zwei Argumenten: Der Solidaritätszuschlag sollte die Lasten der deutschen Einheit finanzieren, doch dieser Zweck ist seit 2019 entfallen. Damals lief der Solidarpakt II aus, eine Sonderfinanzierung der ostdeutschen Länder gibt es seither nicht mehr.

Darüber hinaus werfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.

Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 hatte die damalige große Koalition beschlossen, dass nur noch Besserverdiener - die oberen zehn Prozent der Einkommen - den Zuschlag zahlen müssen. Die übrigen neunzig Prozent der Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben. Nach Angabe des Anwalts der Kläger zahlen noch etwa 2,5 Millionen Menschen den Soli.

Ampel-Koalition uneins über Soli

Grüne und Linke hingegen wollen die oberen zehn Prozent der Einkommen weiter besteuern, auch wenn der Soli fallen sollte.

Zumindest stillschweigend wird die Klage von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) unterstützt, der den Soli ohnehin abschaffen will. Das Ministerium war dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof ursprünglich beigetreten. Das ist in Fällen üblich, in denen das Ministerium eine Klage zurückweist. Lindner hatte das jedoch rückgängig gemacht, das Finanzministerium ist an dem Soli-Verfahren nicht mehr beteiligt.

(mit Material von dpa-AFX)

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