EQS-Adhoc: Northern Data AG:

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EQS-Ad-hoc: Northern Data AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
Northern Data AG:

11.09.2023 / 23:59 CET/CEST
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Northern Data AG: Beschlussfassung über Sachkapitalerhöhung, Begebung einer Wandelanleihe und Abschluss von Investment Agreements

Frankfurt am Main, 11. September 2023 – Der Vorstand der Northern Data AG (ISIN: DE000A0SMU87, „Northern Data Group“ oder die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, die Kaufoption zum Erwerb der restlichen rund 30 % der Anteile an der Damoon Designated Activity Company, Dublin, Irland (“Damoon”) gegen Gewährung von 6.556.949 neuen Aktien (die „Neuen Aktien“) aus einer Sachkapitalerhöhung (die „Sachkapitalerhöhung“) auszuüben und eine Pflichtwandelanleihe unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Gesamtnennbetrag von EUR 52.878.000,00 (die „Wandelanleihe 2023/II“) zu begeben, deren vollständige Platzierung durch den Abschluss von Investment Agreements gesichert ist.

Wie bereits bekannt gemacht, hat die Northern Data Group am 11. Juli 2023 ein Investment Agreement über den Erwerb von ca. 70 % an Damoon abgeschlossen. Die Gesellschaft nutzt nun die ihr im Investment Agreement gewährte Option aus, um die restlichen rund 30 % der Anteile an Damoon gegen Ausgabe weiterer neuer Aktien zu erwerben. Die Neuen Aktien stammen aus einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am heutigen Tag beschlossenen Sachkapitalerhöhung aus dem von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. September 2023 beschlossenen Genehmigten Kapital 2023/II und werden unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Die Neuen Aktien werden mit einem Aufschlag von ca. 5 % zum volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 10 Handelstagen ausgegeben. Die Durchführung der Sachkapitalerhöhung steht unter üblichen Vorbehalten einschließlich der Eintragung des Genehmigten Kapitals 2023/II in das Handelsregister, die von der Gesellschaft im Laufe des 4. Quartals 2023, spätestens aber im Laufe des 1. Quartals 2024 erwartet wird.

Die Wandelanleihe 2023/II, deren Ausgabe der Vorstand heute ebenfalls beschlossen hat, hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2024, wird eingeteilt in 52.878 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00, ist mit 0,5 % p.a. zu verzinsen und zu einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 18,35 je Aktie anfänglich wandelbar in bis zu 2.881.634 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft. Der Wandlungspreis in Höhe von EUR 18,35 je Wandlungsaktie liegt ca. 5 % oberhalb des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Tag der Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über die Begebung der Wandelanleihe 2023/II. Die Wandelanleihe 2023/II soll aus dem bedingten Kapital bedient werden, das die Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. September 2023 unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossen hat (das „Bedingte Kapital 2023“). Die Wandelanleihe 2023/II steht unter dem Vorbehalt der Eintragung des Bedingten Kapitals 2023 in das Handelsregister, die von der Gesellschaft spätestens im Laufe des 4. Quartals 2023 erwartet wird.

Zur Sicherung der vollständigen Platzierung der Wandelanleihe 2023/II wird die Gesellschaft Investment Agreements mit einem strategischen Investor sowie einer Gesellschaft des Alleinvorstands der Gesellschaft abschließen, in denen sich beide insgesamt zur vollständigen Zeichnung der Wandelanleihe 2023/II verpflichten.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien, Wandelschuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren der Northern Data AG dar. Im Zusammenhang mit der Begebung Sachkapitalerhöhung und der Ausgabe der Wandelanleihe 2023/II wird kein öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt veröffentlicht. Die Neuen Aktien und die Wandelanleihen werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung noch bei Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Aktien und die Wandelanleihen dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden.

Investor Relations:

Jens-Philipp Briemle
Head of Investor Relations
An der Welle 3
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E-Mail: jens-philipp.briemle@northerndata.de
Telefon: +49 171 557 6989



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Unternehmen: Northern Data AG
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