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Zum Weihnachtsfest: Wie Eltern für ihre Kinder sinnvoll anlegen

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Mit einem Kinderdepot können Eltern Geldgeschenke zu Weihnachten oder regelmäßige Sparraten am Kapitalmarkt investieren. Wie es funktioniert und was es dabei zu beachten gibt.

Quelle: Onvista

Weihnachten steht vor der Tür und manche suchen noch nach besonderen Geschenkideen für die Kinder. Ein immer beliebteres Präsent sind Aktiensparpläne mit ETFs ("Exchange Traded Funds"). Mit ihnen lassen sich sowohl größere Einmalanlagen (Weihnachtsgeschenke) als auch regelmäßige Fixbeträge (zum Beispiel das Kindergeld) besonders einfach und kostengünstig investieren. Das kann Kindern später eine gute finanzielle Basis für den Start ins Erwachsenenleben schaffen.

Der große Vorteil von Geldanlage für Kinder liegt im sehr langen Anlagehorizont. Wer regelmäßig und über Jahrzehnte hinweg investiert, darf sich über die Chance auf attraktive Renditen freuen. So brachte eine monatliche Geldanlage in einen ETF auf den Industrieländer-Aktienindex MSCI World von Ende 2001 bis Ende 2018 eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,9 Prozent. Zwar gilt wie immer: Die Wertentwicklung in der Vergangenheit bietet keine Garantie für zukünftige Entwicklung. Doch in Kombination mit einem Sicherheitsbaustein wie einem Tages- oder Festgeldkonto ist das Aktiensparen für den Nachwuchs für viele eine gute Idee.

Eltern oder Kinder: Auf wen soll das Depot laufen?

Eine wichtige Entscheidung, die Eltern vorab treffen müssen: Auf wessen Namen soll gespart werden – den des Kindes oder den eigenen? Das ist gar nicht so offensichtlich, wie es vielleicht klingen mag. Mittlerweile bieten viele Anbieter sogenannte Junior-Depots an, die im Namen der Kinder geführt werden. Dafür sprechen in erster Linie steuerliche Vorteile. Denn Kinder haben genauso wie Erwachsene einen eigenen Sparerpauschbetrag. Gewinne von bis zu 1000 Euro pro Jahr sind deshalb für sie steuerfrei. Darüber hinaus können Eltern eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Das bringt einen zusätzlichen Grundfreibetrag je Kind von bis zu 10.908 Euro pro Jahr. So viel Zins oder Dividende könnte theoretisch also jedes Jahr steuerfrei bleiben.

Was Eltern bedenken sollten: Kinder können allein über das Vermögen verfügen, sobald sie mit dem 18. Geburtstag volljährig werden. Eltern sind bis zu diesem Zeitpunkt Treuhänder. Das könnte zu Konflikten führen. Etwa dann, wenn das Geld für ein Studium vorgesehen war, der Nachwuchs aber ganz andere Pläne hat. Rein rechtlich sind Eltern in einer solchen Situation machtlos.

Was ebenfalls gegen ein eigenes Junior-Depot spricht, ist die Ausbildungsförderung Bafög. Denn hier gibt es eine Vermögensobergrenze von 15.000 Euro. Berücksichtigt wird dabei das Vermögen des Bafög-Empfängers, also der Studierenden, Azubis oder Schüler - nicht das der Eltern. Das ist eine Summe, die nach 18 Jahren oder mehr Aktiensparen recht leicht zusammenkommt. Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, schmälert das ETF-Vermögen unter Umständen den Bafög-Satz. 

400.000 Euro steuerfrei schenken

Dementsprechend kann es für Eltern die klügere Wahl sein, das Wertpapierdepot erst einmal im eigenen Namen anzulegen. So können sie das angesparte Vermögen zu einem beliebigen Zeitpunkt (und vielleicht sogar portioniert) dem Kind übertragen. Schenkungen an den eigenen Nachwuchs sind bis zu 400.000 Euro steuerfrei. Der Freibetrag wird alle zehn Jahre erneut gewährt. Schenkt man also zum 18. Geburtstag diese Summe, könnten zum 28. Wiegenfest nochmal 400.000 Euro steuerfrei übertragen werden.

Ein letzter Tipp: Wer seine Kinder früh an den Kapitalmarkt heranführen und Finanzwissen vermitteln möchte, kann zwei Depots eröffnen. Bei diesem Modell könnten Eltern beispielsweise das Kindergeld auf den eigenen Namen veranlagen. Geldgeschenke von Großeltern, Patenonkel und Patentante aber gehen auf das Depot des Kindes. So erhalten Kinder und Heranwachsende schon Einblicke in den Aktienmarkt und ein Verständnis für langfristige finanzielle Ziele, die Kontrolle über das Gros des Ersparten bliebe aber bei den Eltern.

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