EQS-Adhoc: SNP SE wird oHV 2024 Vereinbarung zur Zustimmung vorlegen, um offene Rechtsstreitigkeiten mit Erbengemeinschaft nach Dr. A. Schneider-Neureither für die Gesellschaft beizulegen

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EQS-Ad-hoc: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Rechtssache
SNP SE wird oHV 2024 Vereinbarung zur Zustimmung vorlegen, um offene Rechtsstreitigkeiten mit Erbengemeinschaft nach Dr. A. Schneider-Neureither für die Gesellschaft beizulegen

07.05.2024 / 10:33 CET/CEST
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SNP SE wird der ordentlichen Hauptversammlung 2024 eine Vereinbarung zur Zustimmung vorlegen, um die offenen Rechtsstreitigkeitenmit der Erbengemeinschaft nach Dr. Andreas Schneider-Neureither für die Gesellschaft beizulegen

Heidelberg, 7. Mai 2024 – Aufsichtsrat und Vorstand der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE0007203705) werden der ordentlichen Hauptversammlung 2024 eine Vereinbarung zur Zustimmung vorlegen, die der Erledigung der langjährigen Rechtsstreitigkeiten mit der Erbengemeinschaft nach Dr. Andreas Schneider-Neureither dient. Bei Zustimmung der Hauptversammlung wird sich aus der Vereinbarung – unter Berücksichtigung bereits gebildeter Rückstellungen und sämtlicher Verbindlichkeiten – voraussichtlich ein positiver EBIT-Effekt von rund 3 Mio. € für die Gesellschaft ergeben. Die Einberufung zur Hauptversammlung am 27. Juni 2024 wird in Kürze erfolgen.

Ansprechpartner Investor Relations:
Marcel Wiskow
Director Investor Relations
Telefon: +49 6221 6425-637
E-Mail: investor.relations@snpgroup.com

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