Grundsatzurteil

Facebook drohen Schadenersatzzahlungen wegen Datenlecks

Reuters · Uhr (aktualisiert: Uhr)
Quelle: PK Studio/Shutterstock.com

Nutzer von Facebook, deren Daten in den Jahren 2018 und 2019 illegal abgegriffen und im Internet verbreitet wurden, können grundsätzlich Schadenersatz von dem Konzern verlangen.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag in einem Grundsatzurteil entschieden. Die unerlaubte Verbreitung von Namen, Land, Geschlecht und Telefonnummern im Netz stelle einen Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten dar, der Schadenersatzansprüche der Betroffenen zur Folge habe. Ein konkreter wirtschaftlicher Schaden müsse dafür nicht entstanden sein.

Im konkreten Fall verlangt ein Nutzer 1000 Euro. Das dürfte nach einem Hinweis des BGH allerdings zu hoch gegriffen sein. Bei einem reinen Kontrollverlust ohne weitere Folgen sei eine Ausgleichszahlung "in der Größenordnung von 100 Euro" nicht zu beanstanden. Zur Aufklärung des konkreten Falles und zur Bestimmung der Höhe des Schadenersatzes wurde der Fall an das Oberlandesgericht (OLG) Köln zurückverwiesen. Das hatte den Schadenersatzanspruch bisher insgesamt verneint. Nun muss das OLG den Sachverhalt prüfen, insbesondere, ob der Kläger eventuell der Einsehbarkeit seiner Telefonnummer über eine Suchfunktion ausdrücklich zugestimmt hatte und, falls ja, ob diese Einwilligung verständlich formuliert war.

Nach der Voreinstellung war die Telefonnummer nämlich über die Suchfunktion mit dem Nutzernamen verbunden. Das wurde bei dem Datendiebstahl zum Einfallstor. Die Datendiebe gaben willkürliche Zahlenfolgen für die Telefonnummern ein und landeten Treffer. Über die Telefonnummer bekamen sie dann Zugriff auf Namen, Land und Geschlecht des Nutzers, in manchen Fällen auch auf den Arbeitgeber. 2021 wurden dann die Verbindungsdaten im Netz verbreitet.

Laut BGH dürfte die standardmäßige Facebook-Voreinstellung einen Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung begründet haben. Denn damit seien die für Nutzer einsehbaren Daten nicht auf das absolut Notwendige beschränkt worden. Die Leitentscheidung des BGH ist für Tausende anhängige Verfahren vor deutschen Gerichten von Bedeutung. Bisher hatten die Gerichte unterschiedlich geurteilt.

Meta hofft, trotz des BGH-Urteils die anhängigen Klagen zu gewinnen. "Wir sind zuversichtlich, dass die Sach- und Rechtsfragen erneut zugunsten von Meta entschieden werden. Wir sind der Meinung, dass die Einschätzung des Bundesgerichtshofs in Bezug auf Haftung und Schadensersatz nicht mit der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dem höchsten Gericht in Europa, vereinbar ist." Es habe keinen Verstoß gegen den Datenschutz gegeben, so eine Meta-Sprecherin weiter. (AZ: VI ZR 10/24)

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