EQS-CMS: Nagarro SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Nagarro SE / Nagarro SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Nagarro SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

19.05.2025 / 12:48 CET/CEST
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Nagarro SE / Aktienrückkauf – 15. Zwischenmeldung

München, den 19. Mai 2025 – Die Nagarro SE hat im Zeitraum vom 12. Mai 2025 bis einschließlich zum 16. Mai insgesamt 75.349 Stückaktien der Nagarro SE (ISIN: DE000A3H2200) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 5. Februar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückkaufs eigener Aktien für den 6. Februar 2025 mitgeteilt.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 12. Mai 2025 bis einschließlich zum 16. Mai 2025 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:


Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs seit dem 6. Februar 2025 bis einschließlich zum 16. Mai 2025 durch die Nagarro SE erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 631.683 Stückaktien.

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.nagarro.com/de/investor-relations/share-buyback-2025 abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der Nagarro SE erfolgte durch ein von der Nagarro SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel).

19.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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