EQS-HV: Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

EQS Group · Uhr

EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

05.06.2025 / 12:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

 Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft

mit dem Sitz in Stockerau

FN 65343 v LG Korneuburg

 

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

 

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 03. Juli 2025 um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten Airport City Space, Forum 3, Towerstraße 3, 1300 Flughafen Wien stattfindenden 119. ordentlichen Hauptversammlung der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.

 

TAGESORDNUNG

 

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr 2024.
  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024.
  3. Abstimmung über den Vergütungsbericht
  4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.

 

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

  • Jahresabschluss mit Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
  • Vorschlag über die Ergebnisverwendung
  • Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2024
  • Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5

 

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 05.06.2025 im Internet (www.heid.info) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

 

 

 

 

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12.06.2025 der Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler, 1010 Wien, Kohlmarkt 9 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 24.06.2025 der Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler entweder per Telefax an 01 533423240 oder an 1010 Wien, Kohlmarkt 9, oder per E-Mail schuessler@notariatamkohlmarkt.at zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

 

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23.06.2025 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

 

 

 

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30.06.2025 ausschließlich unter der nachgenannten Adresse zugehen muss.

Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

               1010 Wien, Kohlmarkt 9

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax: 01 533423240

 

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätesten am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten Adresse zugehen muss.

 

Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer,
  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

 

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 30.06.2025 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

 

 

 

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an die nachgenannte Adresse zugehen:

Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heid.info abrufbar.

Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

               1010 Wien, Kohlmarkt 9

Per Telefax: 01 533423240

Per E-Mail: schuessler@notariatamkohlmarkt.at, wobei die Vollmacht

                    in Textform beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10 a Abs. 3 AktG sinngemäß.

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung € 28.762.000.00 und ist in 3.940.000 Aktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 13:45 Uhr. Bei der Registrierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

 

 

Stockerau, im Mai 2025   

 

 

Der Vorstand


05.06.2025 CET/CEST

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Maschinenfabrik HEID AG
HEID-Werkstrasse 13
2000 Stockerau
Österreich
Telefon: +43 676 4060126
E-Mail: heid@aon.at
Internet: http://heid.info/
ISIN: AT0000690151
WKN: 871099
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

Ende der Mitteilung EQS News-Service

2148304  05.06.2025 CET/CEST

onvista Premium-Artikel

Exklusive Analyse zu Ausschüttungen
Bei diesen drei Aktien aus dem Euro Stoxx ist die Dividende gefährdetheute, 09:00 Uhr · onvista-Partners
Bei diesen drei Aktien aus dem Euro Stoxx ist die Dividende gefährdet
Chartzeit Wochenausgabe 08.06.2025
Inflationszahlen voraus: Kommt die Zinssenkung doch nicht?gestern, 20:00 Uhr · onvista
Inflationszahlen voraus: Kommt die Zinssenkung doch nicht?
Kolumne von Stefan Riße
Nicht jedes gute Unternehmen ist ein gutes Investment07. Juni · onvista-Partners
Nicht jedes gute Unternehmen ist ein gutes Investment