EQS-CMS: Deutsche Post AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

EQS Group · Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Post AG / Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission
Deutsche Post AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

28.07.2025 / 12:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission

Information zum Aktienrückkaufprogramm
28. Juli 2025

Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland

WKN: 555200

ISIN: DE0005552004

Im Zeitraum vom 21. Juli 2025 bis einschließlich 25. Juli 2025 wurden insgesamt 480.678 Aktien im Rahmen des zusätzlichen Aktienrückkaufprogrammes der Deutsche Post AG erworben.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht (https://group.dhl.com/de/investoren/aktie/aktienrueckkauf.html).

Das Gesamtvolumen der im Rahmen des zusätzlichen Aktienrückkaufprogrammes im Zeitraum vom
1. Juli 2025 bis einschließlich 25. Juli 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 2.715.663 Stück.

Kontakt:

Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel. +49 (0) 228 189 63000

Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.

28.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

2175334 28.07.2025 CET/CEST

onvista Premium-Artikel

Federal Reserve
Hat Trump mit seiner Kritik an der US-Notenbank recht?heute, 16:00 Uhr · onvista
Hat Trump mit seiner Kritik an der US-Notenbank recht?