BCA AG bringt Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Um in der seit Anfang des Jahres strenger regulierten Welt der Finanzprodukte auch im Bezug auf Haftung abgesichert zu sein, bietet die BCA AG, Oberursel, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an.
Dr. Jutta Krienke: "Mit unserer neuartigen VSH erhalten freie Finanzvermittler den Versicherungsschutz, den sie unbedingt brauchen."
Neben vielen anderen Regelungen muss jeder Finanzdienstleister eine Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) nachweisen.
Das gilt für Versicherungsvermittler gemäß Paragraf 34d GewO schon seit einigen Jahren. Wer aber eine Paragraf-34f-Erlaubnis für die Beratung von Finanzanlagen hat oder gar mehrere dieser Bereiche gleichzeitig abdeckt, benötigt ab sofort eine VSH als Pflichtversicherung.
Kommen dann noch Tätigkeiten hinzu, die zwar nicht versichert sein müssen, jedoch im Haftungsfall bis zur Existenzbedrohung führen können, wie die Vermittlung von Finanzdienstleistungen gemäß Paragraf 34c GewO, die Tätigkeit als Immobilienmakler oder als Finanzplaner, sollte auch dieser Fall ausreichend haftpflichtversichert sein. weiter lesen ...