EU-Gutachten: Abschaltsoftware in Diesel-Autos fällt unter Verbot

dpa-AFX · Uhr

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Autoherstellern droht im Diesel-Skandal eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof. Die zuständige EuGH-Gutachterin vertrat am Donnerstag die Ansicht, die zur Senkung von Abgaswerten bei Labortests eingesetzte Software sei eine "Abschalteinrichtung" und damit nach EU-Recht verboten. Das ist allerdings noch kein Urteil - dieses dürfte in einigen Wochen folgen. (Rechtssache C-693/18)

Anlass des Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich. Dort wird gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen - im Verfahren nur mit X bezeichnet - wegen arglistiger Täuschung ermittelt. Eine spezielle Software in seinen Fahrzeugen hatte erkannt, ob der Wagen für Zulassungstests im Labor geprüft wurde. In dem Fall lief mit voller Stärke die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide drosselte. So wurden im Test die entsprechenden Euro-Grenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wurde die Abgasrückführung dann aber gedrosselt. Der Effekt war mehr Motorleistung, aber eben auch höhere Stickoxid-Werte.

Die französischen Ermittlungsrichter baten den EuGH um Auslegung der EU-Verordnung zur Typgenehmigung für Fahrzeuge nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6. Demnach ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten. Handelt es sich bei der eingesetzten Software um eine solche verbotene Abschalteinrichtung? Generalanwältin Eleanor Sharpston sagt in ihrem Gutachten eindeutig: ja. Zudem plädiert sie dafür, die im EU-Recht vorgesehene Genehmigung von Ausnahmen von dem Verbot eng auszulegen./vsr/DP/jha

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