Große Koalition passt Infektionschutzgesetz an Corona-Mutationen an

Reuters · Uhr

Berlin (Reuters) - Die Regierungskoalitionen von CDU/CSU und SPD haben sich am Dienstag auf eine Reform des Infektionsschutzgesetzes geeinigt.

Nach der Reuters vorliegenden Änderung an dem von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf wird zum einen eingefügt, dass alle Maßnahmen der Corona-Pandemie-Bekämpfung künftig auch an der möglichen Ausbreitung von Virus-Mutanten ausgerichtet werden müssen. Absehbare Änderungen des Infektionsgeschehens durch ansteckendere, "das Gesundheitssystem stärker belastende Virusvarianten" seien zu berücksichtigen, heißt es in Paragraph 28a, der die Grundlage für die Corona-Beschränkungen ist, die die Länder verhängen können. Damit sollen die Länder schneller härtere Maßnahmen ergreifen können, heißt es in Koalitionskreisen.

Bei möglichen Lockerungen wiederum wird nun betont, dass nicht nur die Sieben-Tages-Inzidenz herangezogen werden soll. "Bei der Prüfung der Aufhebung oder Einschränkung der Schutzmaßnahmen ... sind insbesondere auch die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen und die zeitabhängige Reproduktionszahl zu berücksichtigen", heißt es in dem Text. Der sogenannte R-Wert beschreibt, wie viele Menschen ein Infizierter durchschnittlich selbst ansteckt. Die Änderung vollzieht letztlich nach, was die Bundesländer zuletzt praktizierten, weil sie Öffnungen nicht mehr vom Erreichen bestimmter Sieben-Tage-Inzidenzen abhängig gemacht hatten. Zuvor hatte die "Welt" über die Einigung berichtet.

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