DGAP-HV: Knaus Tabbert AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2022 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: Knaus Tabbert AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

13.04.2022 / 15:09
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Knaus Tabbert AG Jandelsbrunn WKN: A2YN50
ISIN: DE000A2YN504 Berichtigung der am 11. April 2022 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2022


Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 11. April 2022 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Knaus Tabbert AG als virtuelle Hauptversammlung einberufen für Mittwoch, den 25. Mai 2022, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ.

Durch ein Versehen ist in der vorgenannten Bekanntmachung der Beschlussvorschlag zur Tagesordnungspunkt 2 falsch angegeben. Richtig lautet der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 für die auf den 25. Mai 2022 einberufene ordentliche Hauptversammlung:

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 18.251.100,98 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie;

dies sind bei 10.377.259 dividendenberechtigten Stückaktien EUR 15.565.888,50
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen EUR 2.685.212,48

Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen ist die Anzahl der zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Stückaktien (10.377.259) berücksichtigt. Sollte sich die Anzahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Betrag für die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen vorsieht.

Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten, auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 31. Mai 2022.

Im Übrigen verbleibt es unverändert bei der am 11. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung der Einberufung. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.

 

Jandelsbrunn, im April 2022

Knaus Tabbert AG

- Der Vorstand -


13.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Knaus Tabbert AG
Helmut-Knaus-Str. 1
94118 Jandelsbrunn
Deutschland
E-Mail: info@knaustabbert.de
Internet: https://www.knaustabbert.de

 
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