Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Philomaxcap AG; Bieter: Capana Swiss Advisors AG

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DGAP-WpÜG: Capana Swiss Advisors AG / Kontrollerlangung
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Philomaxcap AG; Bieter: Capana Swiss
Advisors AG

21.04.2022 / 20:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Philomaxcap AG

gem. §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Capana Swiss Advisors AG
Lindenstrasse 2, 6340 Baar, Schweiz

Zielgesellschaft:

Philomaxcap AG
Marienplatz 2, 80331 München,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 235614

Aktien der Philomaxcap AG:

International Securities Identification Number (ISIN) DE000A1A6WB2 und
DE000A254V53

Angaben der Bieterin:

Am 21. April 2022 hat die Capana Swiss Advisors AG ("Bieterin") durch die
Unterzeichnung einer Aktionärsvereinbarung mit der Philocity Global GmbH,
München, Deutschland die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG
über die Zielgesellschaft erlangt.

Die Bieterin verfügt seitdem unmittelbar über 100 und aufgrund einer
Aktionärsvereinbarung durch Zurechnung mittelbar über weitere 1.021.500 von
der Philocity Global GmbH gehaltene auf den Inhaber lautende
stimmberechtigte Stückaktien der Zielgesellschaft gem. § 30 Abs. 2 WpÜG. Mit
den direkt gehaltenen Aktien und der Zurechnung hält die Bieterin
unmittelbar und mittelbar insgesamt 1.021.600 von insgesamt 1.407.234 auf
den Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktien der Zielgesellschaft, was
einem Stimmrechtsanteil der Bieterin von unmittelbar und mittelbar insgesamt
72,60 % entspricht.

Neben der Bieterin haben auch die Orbital AG, Baar, Schweiz, die alleinige
Aktionärin der Bieterin ist sowie deren alleiniger Aktionär, Herr Shaen
Logan Bernhardt, Baar, Schweiz, durch den vorstehend genannten Aktienerwerb
und der Zurechnung am 21. April 2022 mittelbar die Kontrolle im Sinne von §
35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. Dabei
werden der Orbital AG und Herrn Shaen Logan Bernhardt die Stimmrechte der
Bieterin aus 1.021.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Dies
entspricht ebenfalls einem Stimmrechtsanteil von 72,60 % an der
Zielgesellschaft.

Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus halten die Bieterin, die
Orbital AG und Herr Shaen Logan Bernhardt keine weiteren gemäß § 30 WpÜG
zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Erfüllung
ihrer Verpflichtung und gleichzeitig der Verpflichtungen der Orbital AG und
von Herrn Shaen Logan Bernhardt gegenüber allen Aktionären der
Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb
sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis
abgeben. Die Orbital AG und Herr Shaen Logan Bernhardt werden kein
gesondertes Pflichtangebot veröffentlichen.

Das Pflichtangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden
Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der
Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit
dies rechtlich zulässig ist.

Diese Angebotsunterlage wird von der Bieterin gem. §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14
Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter der Adresse https://www.capana.ch/mto/
veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung
gem. §§ 35 Abs. 1, 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt im Namen der Bieterin, der Orbital
AG und von Herrn Shaen Logan Bernhardt.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft.
Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da
sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt.

Baar, Schweiz, 21. April 2022

Capana Swiss Advisors AG


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   Sprache:    Deutsch
   Börsen:     Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
               Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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