DGAP-Adhoc: OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG: Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli - 31. Dezember wird einen Jahresfehlbetrag von rd. 270 TEUR ausweisen - keine Rückstellung wegen Hinterlegung von 4,2 Mio. EUR (deutsch)

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OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG: Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli - 31. Dezember wird einen Jahresfehlbetrag von rd. 270 TEUR ausweisen - keine Rückstellung wegen Hinterlegung von 4,2 Mio. EUR

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DGAP-Ad-hoc: OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG / Schlagwort(e):
Vorläufiges Ergebnis/Rechtssache
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG: Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli -
31. Dezember wird einen Jahresfehlbetrag von rd. 270 TEUR ausweisen - keine
Rückstellung wegen Hinterlegung von 4,2 Mio. EUR

10.06.2022 / 22:41 CET/CEST
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Hamburg, 10. Juni 2022 - Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses für
das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli bis 31. Dezember 2021 hatte der Vorstand der
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("OAB AG";
"Gesellschaft") auch zu entscheiden, wie bilanziell mit rd. 4,2 Mio. EUR
umzugehen ist, die die Gesellschaft im März 2022 beim Amtsgericht Hamburg
hinterlegt hat. In dieser Höhe besteht ein Vermögensarrest, den die
Staatsanwaltschaft am 23. Februar 2022 beim Amtsgericht Oldenburg erwirkt
hat und der durch die Hinterlegung abgewendet wurde. Ein Vermögensarrest
dient der Vorbereitung der Einziehung von Vermögen gemäß der
Strafprozessordnung, um dieses der Staatskasse, vorrangig jedoch den
Geschädigten zur Verfügung zu stellen. Ein solcher Vermögensarrest ist
bereits zulässig, wenn sich im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ein
Anfangsverdacht ergibt. Über eine solche Einziehung wird in der Regel - im
Falle einer strafrechtlichen Anklage - nicht vor einem Urteil oder vor einer
Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens entschieden. Bis zu diesem
Zeitpunkt werden auch die Sicherungsmaßnahmen voraussichtlich fortbestehen.

Ausgangspunkt der strafrechtlichen Ermittlungen ist der bereits mitgeteilte
Umstand, dass insgesamt rund 4,2 Mio. Euro in die OAB AG bei den beiden
letzten Kapitalerhöhungen von einer Gesellschaft auf Rechnung von vier
Privatpersonen, die Beschuldigte im Zusammenhang mit Vorgängen bei der
DLM-Gruppe sind, sowie von einer juristischen Person als Aktionäre
eingezahlt wurden hat. Für den Fall, dass entweder die von der
Staatsanwaltschaft Oldenburg verfolgten behaupteten Straftaten bei der
"Deutsche Lichtmiete-Gruppe" nicht zu einer Verurteilung führen oder der OAB
AG kein Wissen im Hinblick auf einen etwaigen rechtswidrigen Hintergrund der
eingezahlten Gelder zugerechnet werden kann, ist der Vermögensarrest
aufzuheben und sind die hinterlegten Gelder freizugeben.

Unter Abwägung des Vorstehenden beurteilt die Gesellschaft zwar die
Anordnung des Vermögensarrests am 23.Februar2022 als eine wertaufhellende
Tatsache, die bei der Bilanzierung zum 31. Dezember 2021 zu berücksichtigen
ist, da die betreffenden Kapitalmaßnahmen in der Zeit bis zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2021 verwirklicht wurden. Die Gesellschaft wird jedoch davon
absehen, bereits im Rumpfgeschäftsjahr eine Rückstellung wegen eines
drohenden Vermögensverlustes in Höhe des Betrages des Vermögensarrests von
rd. 4,2 Mio. Euro zu bilden. Nach den der Gesellschaft zugänglichen
Erkenntnissen ist mit der Einziehung nicht ernsthaft zu rechnen. Das Risiko
wird daher im Sinne von § 252 Abs. 1 Nr. 4 HS 1 HGB nicht als vorhersehbar
angesehen, sodass eine aufwandswirksame Berücksichtigung als Rückstellung
nicht zu erfolgen hat. Weiterhin ist sie der Auffassung, dass daher auch im
jetzt laufenden Geschäftsjahr kein Aufwand aus Vermögensverlust zu erfassen
ist.

Wäre ein Vermögensverlust in Höhe des Vermögensarrestes zu erfassen, würde
dies zu einem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals führen und damit
eine Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG erfordern, die in der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr zu einem Jahresfehlbetrag i.H.v.
rd. 4,4 Mio. EUR führen würden. Aufgrund der Entscheidung des Vorstands wird
stattdessen ein Jahresfehlbetrag von rd. 270 TEUR ausgewiesen werden. Dieser
ist mangels Erlösen ausschließlich auf Kosten zurückzuführen. Enthalten sind
Kosten für Vorstand und Aufsichtsrat von 70 TEUR, Rechtsberatungskosten von
142 TEUR, Kosten der Herstellung der Internetpräsenz mit 27 TEUR sowie
Abschlusskosten von 10 TEUR. Die Rechtsberatungskosten betreffen die
Umsetzung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 15. Juni 2021
(Kapitalherabsetzung und -erhöhung und Kraftloserklärung von Aktien), Kosten
der laufenden Kapitalmarktberatung sowie die als wertaufhellend behandelten
voraussichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung gegen den Vermögensarrest im
Jahr 2022 mit TEUR 55.

Mitteilende Person: Axel Pothorn, Vorstand der OAB AG

Kontakt
OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Hohe Bleichen 8
20354 Hamburg
Tel: +49 40 555536202
Fax: +49 40 55553625
info@oab-ag.de; www.oab-ag.de


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