Die Aktionäre von Meyer Burger stimmen der ordentlichen Kapitalerhöhung mit grosser Mehrheit zu und unterstützen damit den beschleunigten Wachstumskurs des Unternehmens
Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Generalversammlung Die Aktionäre von Meyer Burger stimmen der ordentlichen Kapitalerhöhung mit grosser Mehrheit zu und unterstützen damit den beschleunigten Wachstumskurs des Unternehmens
28.10.2022 / 13:19 CET/CEST
An der ausserordentlichen Generalversammlung am 28. Oktober 2022 in Thun stimmten die Aktionäre der Meyer Burger Technology AG („Meyer Burger“ oder die „Gesellschaft“) dem Antrag des Verwaltungsrats zum Traktandum mit 98,58% Prozent der Stimmen zu, eine ordentliche Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von bis zu 934'671'850 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0,05 pro Namenaktie durchzuführen. An der ausserordentlichen Generalversammlung waren gesamthaft 1'111'844’450 Aktien (41,63 Prozent der ausgegebenen Aktien) durch 302 Aktionäre vor Ort vertreten.
Verwaltungsratspräsident Franz Richter sagte zum Entscheid der Generalversammlung: „Wir danken allen Aktionärinnen und Aktionären für das Vertrauen und für die Unterstützung unserer beschleunigten Wachstumsstrategie.“
Informationen betreffend Bezugsrechtsangebot Die Kapitalerhöhung soll in der Form eines Bezugsrechtsangebots an die bisherigen Aktionäre stattfinden. Meyer Burgers Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht für jede Namenaktie, die sie am 31. Oktober 2022 (nach Börsenschluss) halten. Die Bezugsrechte werden voraussichtlich vom 1. November 2022 bis 7. November 2022 an der SIX Swiss Exchange gehandelt und, vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen ausländischer Rechtsordnungen, vom 1. November 2022 bis 9. November 2022, 12:00 Uhr mittags MEZ ausübbar sein. Die Kotierung und der erste Handelstag der neuen Namenaktien an der SIX Swiss Exchange werden auf den 11. November 2022 erwartet. Der Verwaltungsrat behält sich eine Anpassung des Zeitplans vor.
Die Aktionäre sollten zu gegebener Zeit von ihrer Depotbank Informationen über die Durchführung der ordentlichen Kapitalerhöhung erhalten und werden gebeten, gemäss den Anweisungen der Depotbank vorzugehen, wenn sie Aktien zeichnen und ihre Bezugsrechte ausüben möchten.