Gericht prüft Vorgaben für Beitragserhöhungen bei Privaten Krankenversicherungen

dpa-AFX · Uhr

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wenn der Beitrag für die private Krankenversicherung steigt, müssen die Versicherer das gut begründen

- wie gut und welche Informationen sie dafür bereitstellen muss,

prüft seit Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Es geht um eine Klage gegen den Versicherer Axa , bei der sich ein Mann gegen eine Erhöhung wehrt und Rückerstattung verlangt. Die Vorinstanzen hatten die Erhöhung für unwirksam erklärt. Dagegen wehrt sich der Versicherer. Eine Entscheidung sollte noch an diesem Mittwoch (14 Uhr) verkündet werden. (Az. IV ZR 68/22)

Der 4. Senat ließ erkennen, dass die Maßstäbe für Versicherer nicht zu hoch sein dürften. Derzeit gebe es eine Lawine von Verfahren an Landgerichten, in denen einzelne Versicherungsnehmer gegen Tariferhöhungen vorgingen. Sie zweifelten dabei auch an, ob die Versicherer Mittel aus Rückstellungen ausreichend dazu verwendeten, Beiträge stabil zu halten. Dies immer im Einzelfall in quasi jedem Tarif zu überprüfen, sei nur bei offensichtlichen Fehlern etwa bei der Kalkulation von Prämien zumutbar, deutete der Senat in einer ersten Einschätzung an. Es sei gesetzlich ohnehin bereits vorgeschrieben, dass Treuhänder Erhöhungen überprüften.

"Unsere Kalkulation ist korrekt", hatte der Versicherer Axa im Vorfeld betont. Die gesetzlichen Vorgaben seien bisher aber nicht ganz eindeutig. "Auch uns als Krankenversicherer ist daran gelegen, dass der Bundesgerichtshof als letzte Instanz Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten herstellt", sagte ein Sprecher.

Nach Angaben des Bundes der Versicherten gab es bisher nur sehr vereinzelt Urteile dazu. Das hänge damit zusammen, dass Gerichte diese Frage nicht selbst beantworten können, sondern dafür versicherungsmathematische Sachverständige zurate ziehen müsse./avg/DP/men

onvista Premium-Artikel

Chartzeit Eilmeldung
Uber - neues Trade-Setup06. Juni · onvista
Uber - neues Trade-Setup
Einspruch gegen Steuerbescheid
So holst du dir Geld vom Fiskus zurück04. Juni · onvista-Partners
So holst du dir Geld vom Fiskus zurück

Das könnte dich auch interessieren

Musk gegen Trump
Einstige Allianz endet in Schlammschlacht06. Juni · dpa-AFX
Einstige Allianz endet in Schlammschlacht
Weitere Marktzulassung für Augenmedikament
SDax-Titel Formycon mit Kursplusgestern, 10:44 Uhr · dpa-AFX
SDax-Titel Formycon mit Kursplus