Insider - Bundesregierung bringt Tariftreuegesetz auf den Weg

Reuters · Uhr
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Berlin (Reuters) - Nach dem Ausscheiden der FDP aus der Koalition hat die Bundesregierung das umstrittene Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht, für das vor der Bundestagswahl aber keine Mehrheit in Sicht ist.

Das rot-grüne Minderheitskabinett habe den gemeinsamen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossen, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters von einem Regierungsvertreter. Dem Reuters vorliegenden Entwurf zufolge sollen Unternehmen vom Bund oder von Bundesbehörden nur noch Aufträge bekommen, wenn sie Tariflöhne zahlen. Die Arbeitgeberlobby lehnt das Vorhaben kategorisch ab.

SPD und Grüne haben im Bundestag keine eigene Mehrheit. In der geplatzten Ampel-Koalition hatte FDP-Finanzminister Christian Lindner den bisherigen Entwurf blockiert. Daher sind die Aussichten gering, dass das Gesetz vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar noch verabschiedet wird. Auch der Bundesrat müsste zustimmen. Mit der Wahl verfällt der Entwurf.

Arbeitsminister Heil rief zur Unterstützung des Vorhabens auf. "Mit dem Tariftreuegesetz lösen wir ein gesellschaftliches Versprechen ein", erklärte der SPD-Politiker. "Wer im Auftrag des Bundes arbeitet, soll auch ordentlich bezahlt werden." Er hoffe auf die Unterstützung aller Demokraten im Bundestag "bei diesem ökonomisch und gesellschaftlich wichtigen Vorhaben".

In dem Entwurf wird argumentiert, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie werde gesichert, indem Tarifbindung geschützt und gefördert werde. "Die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes werden beseitigt", heißt es darin. "Der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten wird eingeschränkt."

Demnach sollen Unternehmen ihren Beschäftigten mindestens "tarifvertragliche Arbeitsbedingungen" gewähren, wenn sie Aufträge des Bundes erhalten wollen. Dies soll bei Dienstleistungen ab einem Auftragsvolumen von 30.000 Euro und bei Bauaufträgen ab 50.000 Euro gelten.

(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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