Kanzleramtschef Frei rät zur Vorsicht bei AfD-Verbotsverfahren

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Berlin (Reuters) - Kanzleramtschef Thorsten Frei mahnt bei den Bemühungen um ein AfD-Verbotsverfahren zur Vorsicht.

Die Frage müsse juristisch, nicht politisch entschieden werden, sagte der CDU-Politiker am Montag in der ARD. "Es gibt viele gute Gründe dafür, aber mir sind jedenfalls aus den öffentlich zugänglichen Quellen nicht hinreichend Informationen bekannt, die ein Verbot der AfD rechtfertigen dürften." Wenn man sich aber nicht absolut sicher sei, dann dürfe man diesen Weg nicht gehen. "Deswegen rate ich zur Vorsicht. Die AfD muss politisch bekämpft werden." Frei bekräftigt damit die Position der Union, die sich wiederholt skeptisch zu einem AfD-Verbotsverfahren geäußert hat.

Der Koalitionspartner SPD hatte dagegen am Sonntag auf ihrem Parteitag einen Antrag beschlossen, mit dem die Vorbereitungen für ein AfD-Verbot auf den Weg gebracht werden sollen. Ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgericht können Regierung, Bundestag oder Bundesrat einleiten. Es müsste dabei nachgewiesen werden, dass eine Partei mit Einfluss aggressiv, kämpferisch gegen die demokratische Grundordnung vorgeht. Das jüngste Verfassungsschutzgutachten, das die AfD als rechtsextremistisch einstuft, allein gilt dafür noch nicht als ausreichender Beweis.

(Bericht von Elke Ahlswede, redigiert von Hans Busemann; Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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