Zunächst keine weitere Strompreissenkung für Haushalte

Berlin (Reuters) - Die Koalitionsspitzen von Union und SPD haben sich nach fünfstündigen Verhandlungen nicht auf eine zusätzliche Senkung der Stromsteuer auch für Haushalte verständigt.
Dem Ergebnispapier vom Mittwochabend zufolge bleibt es bei den bisherigen Planungen. Erst wenn es neue finanzielle Spielräume gebe, könnten auch die Haushalte noch stärker entlastet werden. Union und SPD verwiesen darauf, dass auch die Haushalte bereits durch die teilweise Übernahme der Netzgebühren sowie der Gasspeicherumlage bei den Energiekosten unterstützt würden. Ein vierköpfiger Haushalt könne dadurch 100 Euro im Jahr sparen. Schneller als bislang geplant soll die erweiterte Mütterrente kommen: Statt 2028 soll sie bereits 2027 greifen. Sei die Umsetzung technisch so schnell nicht möglich, werde sie rückwirkend ausgezahlt.
Die Stromsteuersenkung auf europäisches Mindestmaß von 2,05 Cent auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde für alle - also auch Haushalte - war im Koalitionsvertrag versprochen worden. In den bisherigen Planungen sollte sie aber nur für Unternehmen umgesetzt werden. Die Kosten der Senkung für die Haushalte würde zusätzlich 5,4 Milliarden Euro kosten.
STREIT VOR KOALITIONSAUSSCHUSS ÜBER STROMSTEUERSENKUNG
Vor allem aus der Union war gefordert worden, die Steuersenkung auch auf Haushalte auszudehnen. In der SPD-Führung um Finanzminister Lars Klingbeil hatte dies für Verstimmung gesorgt, da das Energiepaket vorher gemeinsam abgestimmt worden sei. Eine weitere Senkung der Steuer wollte das Finanzministerium nur bei einer seriösen Gegenfinanzierung zustimmen, die auch unionsgeführte Ministerien hätten aufbringen müssen. "Der Koalitionsausschuss ist sich darüber einig, dass weitere Entlastungsschritte – insbesondere eine Senkung der Stromsteuer für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die gesamte Wirtschaft folgen sollen, sobald hierfür finanzielle Spielräume bestehen", heißt es im Ergebnispapier des Treffens.
Die erweiterte Mütterrente soll nun statt 2028 bereits 2027 ausgezahlt werden. Sie soll dafür sorgen, dass bei der Rente auch für vor 1992 geborene Kinder drei Jahre der Kindererziehung angerechnet werden. Bisher sind es zweieinhalb Jahre. Das Vorhaben hat vor allem die CSU vorangetrieben. Die Rentenversicherung hatte erklärt, technisch sei es kaum möglich, dies bereits 2027 umzusetzen. Für den Fall, dass dies tatsächlich nicht möglich ist, sollen die zusätzlichen Beiträge dann ab 2028 auch rückwirkend fließen, heißt es im Papier.
Die Mütterrente als Teil des Rentenpakets solle im August im Kabinett beschlossen werden. Ein zweiter Teil mit Aktivrente sowie Frühstartrente werde von der Regierung im Herbst auf den Weg gebracht. Diese Teile sollen ab 2026 in Kraft treten.
(Bericht von: Markus Wacket; Andreas Rinke, Holger Hansen; redigiert von Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)






