SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende August 2025

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Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende August 2025

13.08.2025 / 06:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Ad-hoc Mitteilung gemäss Art.53 KR

Thun, 13. August 2025

SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende August 2025

Die Meyer Burger Technology AG gibt den Entscheid der SIX Exchange Regulation AG bekannt, die Frist zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 bis Ende August 2025 zu verlängern. Ein vorangegangener Entscheid hatte die Frist bis Ende Juli 2025 gesetzt.

Meyer Burger verhandelt aktuell weiter über eine Restrukturierung sowie über Teilverkäufe durch verschiedene Gruppengesellschaften und ist mit verschiedenen Parteien im Gespräch. Die Verhandlungen können sich bis zu ihrem Abschluss erheblich auf den Geschäftsbericht 2024 auswirken, da sie die darin enthaltenen Bewertungen und Finanzkennzahlen sehr stark beeinflussen werden. Die potenziellen Einflüsse dieser Verhandlungen wie auch solcher Teilverkäufe auf die Liquiditätslage und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 und auf die darin enthaltenen Bewertungen sowie auf bestimmte Finanzkennzahlen von Meyer Burger sind sehr erheblich. Der sich daraus ergebende Anpassungsbedarf und die bisher fehlenden Zusagen hinsichtlich der Deckung der Finanzierungslücke haben dazu geführt, dass eine Fertigstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses bis zum Vorliegen der entsprechenden Verhandlungsergebnisse nicht möglich ist.

Der Handel mit Meyer Burger-Aktien bleibt ausgesetzt.

Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden Auszug aus dem Entscheid ab:

I. Die temporäre Befreiung der Publikation des Geschäftsberichts 2024 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spätestens Sonntag, 31. August 2025 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:

a. SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit Effekten von Meyer Burger Technology AG i.S.v. Art. 57 KR am 2. Juni 2025 vorübergehend eingestellt, bis diese ihren Geschäftsbericht 2024 nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG einreicht.

b. Meyer Burger Technology AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis spätestens am Mittwoch, 13. August 2025, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat:

- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten;

- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2024 zu erwähnen.

Medienkontakt

Meyer Burger Technology AG
Anne Schneider
Head Corporate Communications

M. +49 174 349 17 90

anne.schneider@meyerburger.com

Ende der Adhoc-Mitteilung

2183116 13.08.2025 CET/CEST

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