BaFin News: Golden Coin Crypt: Betreiberin der Website webtrader.goldencoincrypt.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

dpa-AFX · Uhr

FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Golden Coin Crypt mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (23.03.2022)

onvista Premium-Artikel

Kolumne von Stefan Riße
Nicht jedes gute Unternehmen ist ein gutes Investmentgestern, 15:09 Uhr · onvista-Partners
Nicht jedes gute Unternehmen ist ein gutes Investment
Chartzeit Eilmeldung
Uber - neues Trade-Setup06. Juni · onvista
Uber - neues Trade-Setup