BaFin News: Golden Coin Crypt: Betreiberin der Website webtrader.goldencoincrypt.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
dpa-AFX · Uhr
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Golden Coin Crypt mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (23.03.2022)
onvista Premium-Artikel
Kolumne von Stefan Riße
Herr Merz, stoppen Sie das nächste Bürokratie-Monster!gestern, 08:30 Uhr · AcatisRheinmetall, Renk und Hensoldt
Die drei deutschen Rüstungs-Aktien im großen Chart-Check14. Aug. · onvistaPalantir-Gründer Peter Thiel investierte früh
Bullish startet furios an der Börse - so laufen die Geschäfte der Krypto-Plattform14. Aug. · onvistaDas könnte dich auch interessieren
Aktien Frankfurt Ausblick: Leicht im Plus - Dax-Rekord in Reichweiteheute, 08:22 Uhr · dpa-AFX
dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN - Die wichtigsten Meldungen vom Wochenendegestern, 20:35 Uhr · dpa-AFX
dpa-AFX-Überblick: UNTERNEHMEN vom 15.08.2025 - 15.15 Uhr15. Aug. · dpa-AFX