Patentanmeldungen für erneuerbare Energien stagnieren

dpa-AFX · Uhr

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Bereich der erneuerbaren Energien stagnieren die Patentanmeldungen beim Deutschen und dem Europäischen Patentamt. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Energien und russischem Gas gab das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München am Dienstag die neuen Zahlen bekannt: Demnach veröffentlichten die beiden Behörden 2021 insgesamt 1099 Patentanmeldungen für Solarenergie, Wind- und Wasserkraft, Erdwärme, Biogas und andere alternative Energiequellen. Das entsprach in etwa dem Schnitt der vergangenen fünf Jahre.

Vor zehn Jahren hatten beide Behörden noch 2246 Patentanmeldungen im Bereich der erneuerbaren Energien veröffentlicht, wie Patentamts-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer und ihre Kollegen anlässlich des jährlich stattfindenden DPMA-Nutzerforums berichteten.

Die aktuelle politische Lage zeige, "dass wir unabhängiger von fossilen Energieträgern werden müssen", sagte Rudloff-Schäfer. "Deshalb ist auch bei den erneuerbaren Energien wieder mehr Innovationsdynamik notwendig."

Seit 2016 pendelt die Zahl der jährlich veröffentlichten Anmeldungen für alternative Energien jedoch um die Marke von etwa 1100. Die meisten Anmeldungen gibt es für Solar- und Windanlagen, an der Spitze stehen zwei Windradhersteller: Die spanische Siemens-Energy-Tochter Siemens Gamesa und das dänische Unternehmen Vestas .

Anders sieht die Entwicklung in einem für die Autoindustrie wichtigen Bereich aus: Innerhalb von zehn Jahren hat sich die Zahl der Patentanmeldungen für Batterien verdoppelt - 2012 waren es 1602, im vergangenen Jahr bereits 3374. Auffällig ist dabei vor allem der starke Anstieg der Anmeldungen aus China, auch wenn 2021 in absoluten Zahlen Patentanmeldungen deutscher Unternehmen und Entwickler weiter an erster Stelle lagen. Mitgezählt sind sämtliche Anmeldungen für Batterien, nicht nur die für Automotoren entwickelten.

Die Zahlen spiegeln nicht den ganz aktuellen Stand wider, da Patentanmeldungen erst nach einer Frist von 18 Monaten veröffentlicht werden. Das Deutsche und das Europäische Patentamt haben ihren Sitz in München, Doppelanmeldungen wurden nicht mitgezählt./cho/DP/nas

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