II. |
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 4 (Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 zur Erörterung) Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG Im Folgenden erläutern Vorstand und Aufsichtsrat der creditshelf Aktiengesellschaft die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung. Relevantes Unternehmen im Sinne des § 290 Handelsgesetzbuches ist im Berichtszeitraum die creditshelf Aktiengesellschaft. Dieser Vergütungsbericht betrifft die folgenden Personen:
Name |
Gremium |
Funktion |
Ausgeschieden zum |
Dr. Tim Thabe |
Vorstand |
Vorstandsvorsitzender |
n.a. |
Dr. Daniel Bartsch |
Vorstand |
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender |
n.a. |
Dr. Mark Währisch |
Vorstand |
Chief Risk Officer |
30. April 2021 |
Rolf Elgeti |
Aufsichtsrat |
Aufsichtsratsvorsitzender |
n.a. |
Rolf Hentschel |
Aufsichtsrat |
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender |
n.a. |
Prof. Dr. Dirk Schiereck |
Aufsichtsrat |
Aufsichtsratsmitglied |
n.a. |
Julia Heraeus-Rinnert |
Aufsichtsrat |
Aufsichtsratsmitglied |
n.a. |
Dr. Joachim Rauhut |
Aufsichtsrat |
Aufsichtsratsmitglied |
n.a. |
Vorstandsvergütung Das von der Hauptversammlung am 10. Mai 2021 gebilligte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der creditshelf Aktiengesellschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung und Förderung der Geschäftsstrategie, die Marktposition der Gesellschaft als Pionierin der digitalen Mittelstandsfinanzierung in Deutschland kontinuierlich zu stärken und mittelfristig auch in ausgewählte europäische Märkte zu expandieren. Es ist in seiner Gesamtheit auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Hierzu wird dem Vorstand eine marktübliche, leistungsgerechte und wettbewerbsfähige Vergütung gewährt. Für Vorstandsmitglieder sieht das grundsätzliche Vergütungssystem neben der Festvergütung eine erfolgsabhängige und langfristige variable Vergütung in Form von aktienbasierten Mitarbeiteranreizprogrammen (Restricted Stock Units Programme, kurz 'RSU') vor. In Abhängigkeit davon, inwieweit ein Vorstandsmitglied die vorab definierten Ziele, die für die Gewährung der RSU maßgeblich sind, erfüllt, beträgt der relative Anteil der Festvergütung an der Gesamtvergütung 40-100 % und der relative Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung 0-60 %. Dieser Teil des Vergütungssystems, der sich auf variable Vergütungsbestandteile bezieht, kam im Geschäftsjahr 2021 noch nicht zur Anwendung. Die beiden Gründer der Gesellschaft, Dr. Tim Thabe und Dr. Daniel Bartsch, die zugleich Mitglieder des Vorstands sind, halten in einem nicht unwesentlichen Umfang Aktien an der Gesellschaft und haben einen starken persönlichen Bezug zu deren Geschäftsmodell, das sie von Anfang an aufgebaut und vorangebracht haben. Ihre langjährige Erfahrung und ihr Know-how sind von maßgeblicher Bedeutung für die weitere Geschäftsentwicklung. Dieser besonderen Bedeutung wird durch die Gewährung einer reinen Festvergütung Rechnung getragen, wobei berücksichtigt wurde, dass aufgrund der bereits vorhandenen Beteiligungen der beiden Gründer an der Gesellschaft ein Gleichlauf mit den Interessen der übrigen Aktionäre besteht. Der relative Anteil der Festvergütung an der Gesamtvergütung beträgt für diese Vorstandsmitglieder daher 100 %. Diese Festvergütung beläuft sich auf jährlich jeweils 120 TEUR, die in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich bezahlt wird. Die Vergütung von Dr. Mark Währisch als 3. Vorstandsmitglied neben den beiden Gründern richtete sich nach dem bis zu seinem Ausscheiden am 30. April 2021 gültigen Dienstvertrag. Das oben beschriebene Vergütungssystem kam noch nicht zur Anwendung. Die Festvergütung des Vorstandsmitglieds Dr. Mark Währisch belief sich auf jährlich 100 TEUR, die in gleichen monatlichen Teilbeträgen bezahlt wurde. Entsprechend seines Ausscheidens am 30. April 2021 betrug die Festvergütung im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 33,3 TEUR sowie eine Karenzentschädigung in Höhe von 4,2 TEUR. Darüber hinaus beinhaltete die Vergütung von Dr. Mark Währisch einen variablen Vergütungsbestandteil in Form von aktienbasierten Mitarbeiteranreizprogrammen (Restricted Stock Units Programme, kurz 'RSU') von insgesamt 78,0 TEUR. Hier gelten die Konditionen des RSU III Programms vom 11. Dezember 2018. In seiner Sitzung vom 11. März 2019 stimmte der Aufsichtsrat dem aktienbasierten Mitarbeiter-Anreizprogramm III (Restricted Stock Units Programm III, kurz RSU III) zu und bewilligte grundsätzlich einen Rahmen in Höhe von 20.000 RSU über die Laufzeit des Dienstvertrags für Dr. Mark Währisch. Folglich kam es zwischen Dr. Mark Währisch und der Gesellschaft am 08. Mai 2019 zu einer gesonderten Vereinbarung bezüglich einer aktienbasierten Vergütung (RSU III). In dem Zuteilungsschreiben vom 08. Mai 2019 wurden Dr. Mark Währisch 10.000 RSU gewährt. In dem Zuteilungsschreiben vom 20. Januar 2020 wurden weitere 10.000 RSU gewährt. Der Ansparzeitraum lief bis zum Ende des Dienstvertrags (30. April 2021). Zum 31. Dezember 2021 sind die Ansprüche vollständig angespart, zum 30. April 2021 wurden die noch ausstehenden 5.555 Aktien erdient. RSU III sieht eine 4-jährige Sperrfrist bezogen auf den Jahrestag des Gewährungstags (sog. Lock-up) Regelung vor. Der Ausübungspreis betrug 1 EUR pro Aktie. Von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, wurde kein Gebrauch gemacht. Darüber hinaus erhielten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen im üblichen Rahmen. Die festgelegte Maximalvergütung pro Vorstandsmitglied von jährlich 500 TEUR wurde eingehalten. Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands der creditshelf Aktiengesellschaft stellt sich zusammengefasst und unter Berücksichtigung aller obengenannten Informationen wie folgt dar:
In TEUR |
Gewährte Vergütung |
Geschuldete Vergütung |
Vorstand |
|
|
Dr. Tim Thabe |
141,0 |
0,0 |
Davon Festvergütung |
120,0 |
0,0 |
Davon variable Vergütungsbestandteile |
0,0 |
0,0 |
Davon Nebenleistungen |
21,0 |
0,0 |
Dr. Daniel Bartsch |
137,8 |
0,0 |
Davon Festvergütung |
120,0 |
0,0 |
Davon variable Vergütungsbestandteile |
0,0 |
0,0 |
Davon Nebenleistungen |
17,8 |
0,0 |
Dr. Mark Währisch (bis 30. April 2021) |
123,4 |
0,0 |
Davon Festvergütung |
33,3 |
0,0 |
Davon Karenzentschädigung |
4,2 |
0,0 |
Davon variable Vergütungsbestandteile |
78,0 |
0,0 |
Davon Nebenleistungen |
7,9 |
0,0 |
Vergütung des Aufsichtsrats Die Mitglieder des Aufsichtsrats der creditshelf Aktiengesellschaft erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen je Geschäftsjahr eine feste, satzungsmäßig geschuldete Vergütung von 20,0 TEUR. In Abweichung hierzu erhält der Vorsitzende neben dem Ersatz seiner Auslagen je Geschäftsjahr eine feste Vergütung von 40,0 TEUR und der stellvertretende Vorsitzende 30,0 TEUR. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat im Geschäftsjahr 2021 freiwillig auf seine feste Vergütung verzichtet. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Darüber hinaus erhalten die Aufsichtsratsmitglieder Nebenleistungen im üblichen Rahmen. Variable Vergütungsbestandteile sind nicht vorgesehen. Die Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Aufsichtsrats der creditshelf Aktiengesellschaft stellt sich im Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung aller obengenannten Informationen wie folgt dar. Da es sich um eine reine Festvergütung handelt, wird nicht weiter nach gewährt oder geschuldet unterschieden:
In TEUR |
Vergütung |
Aufsichtsrat |
|
Rolf Elgeti |
2,1 TEUR |
Rolf Hentschel |
31,7 TEUR |
Prof. Dr. Dirk Schiereck |
21,7 TEUR |
Julia Heraeus-Rinnert |
21,7 TEUR |
Dr. Joachim Rauhut |
21,7 TEUR |
Ertragsentwicklung der Gesellschaft und durchschnittliche Arbeitnehmervergütung Die jährliche Ertragsentwicklung der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
In TEUR |
2021 |
2020 |
Umsatzerlöse |
7.251,5 |
4.899,2 |
EBIT |
-2.183,1 |
-5.345,3 |
Jahresergebnis |
-2.293,3 |
-5.326,6 |
Die durchschnittliche jährliche Vergütung der Arbeitnehmer1 auf Vollzeitäquivalenzbasis, d.h. ohne Werkstudenten und Praktikanten, belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 68,8 TEUR. Zur Durchschnittsbildung werden Jahresbruttogehälter ohne variable Vergütungsbestandteile berücksichtigt. Für Arbeitnehmer, die im Verlaufe des Berichtszeitraums ein- oder ausgetreten sind, wird das Jahresbruttogehalt zum Zwecke der besseren Vergleichbarkeit annualisiert. 1 Redaktioneller Hinweis: Aus Gründen besserer Lesbarkeit wird auf geschlechterspezifische Doppelnennungen verzichtet. Vermerk über die Prüfung Die Gesellschaft hat den Vergütungsbericht 2021 im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG in den Lagebericht aufgenommen. Die in dem nachstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerk, der sich auf den Jahresabschluss und den kompletten Lagebericht sowie die ESEF-Unterlagen für das Geschäftsjahr 2021 bezieht, beschriebene Prüfung des Lageberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht sowie den ESEF-Unterlagen wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt, der den Vermerk über die Prüfung gemäß § 162 Abs. 3 AktG umfasst: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der creditshelf Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus den zur Erfüllung des §§ 289, 289a HGB aufgenommenen Inhalten sowie dem im Abschnitt 7. des Lageberichts enthaltenen Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben - für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in Abschnitt 6.1 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten der Erklärung zur Unternehmensführun
05.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
creditshelf Aktiengesellschaft |
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Mainzer Landstraße 33a |
|
60329 Frankfurt am Main |
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Deutschland |
E-Mail: |
ir@creditshelf.com |
Internet: |
https://www.creditshelf.com |
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1320893 05.04.2022
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