DGAP-Adhoc: Deutsche Geothermische Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung

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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Geothermische Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Deutsche Geothermische Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung

07.04.2022 / 10:12 CET/CEST
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- Deutsche Geothermische Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung -

Der Vorstand der Deutsche Geothermische Immobilien AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht für die Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021/I um einen Betrag von bis zu EUR 605.000,00 gegen Bareinlagen erhöht werden. Ausgegeben werden bis zu 605.000 neue, auf den Namen lautende Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 1,10 je neuer Aktie. Für zwei alte Aktien können Aktionäre eine neue Aktie beziehen. Die neuen Aktien werden mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres 2021 ausgegeben. Ein Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 14. April 2022 und endet voraussichtlich am 28. April 2022 (jeweils einschließlich). Das öffentliche Angebot im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung soll prospektfrei erfolgen, jedoch mit einem Wertpapier-Informationsblatt, welches bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Gestattung eingereicht wurde. Das Unternehmen rechnet mit einer Gestattung am heutigen Tag. Es wird damit gerechnet, dass das Bezugsangebot am 8. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird.

Das Unternehmen beabsichtigt den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung für die Begleichung von laufenden Verbindlichkeiten sowie für künftige Geschäftstätigkeit zu verwenden.

Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im Freiverkehr an der Börse Düsseldorf im Segment "Primärmarkt" einbezogen werden. BankM, Frankfurt am Main, begleitet die Kapitalerhöhung als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner.

Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verbreitung innerhalb bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigten Staaten") bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in die Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere sind und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("Securities Act") registriert worden und dürfen in den Vereinigten Staaten nur unter Nutzung einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten statt.
 

Kontakt:
Martin Müller, Vorstand
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Moselstraße 27
60329 Frankfurt a. M.
Tel.: +49 (0)69 67 77 99 50

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Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf (Primärmarkt)
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