DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft zur Interessenbündelung in Sachen Adler Group auf (deutsch)

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft zur Interessenbündelung in Sachen Adler Group auf

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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. /
Schlagwort(e): Stellungnahme/Rechtssache
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft zur Interessenbündelung
in Sachen Adler Group auf

26.04.2022 / 11:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Sonderprüfungsbericht von KPMG widerlegt aus Sicht der SdK die im Raum
stehenden Vorwürfe in wesentlichen Punkten nicht

Die Adler Group S.A. hatte nach schwerwiegenden Vorwürfen der
Investmentfirma Viceroy im Oktober 2021, die der Gesellschaft betrügerische
Handlungen unterstellte und auch die Werthaltigkeit der Immobilien der
Gesellschaft in Zweifel zog, ein entsprechendes Sonderprüfungsgutachten bei
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Auftrag gegeben. Das Gutachten
wurde am 21.4.2022 veröffentlicht. Die Gesellschaft sieht sich von Vorwürfen
des systematischen Betrugs entlastet. Das Gutachten habe zwar Mängel bei
einigen Einzeltransaktionen, insbesondere in der Dokumentation und
Abwicklung, festgestellt, Beweise für betrügerische oder die Gesellschaft
ausplündernde Transaktionen mit angeblich nahestehenden Personen habe es
aber nicht gegeben. Die SdK hat das Gutachten ebenfalls geprüft und kann die
Auffassung des Unternehmens in dieser Form nicht teilen. Denn im Gutachten
konnten einige schwerwiegende Vorwürfe aus Sicht der SdK nicht widerlegt
werden.

Zunächst ist aus Sicht der SdK zu bemängeln, dass ca. 922.000 Mails von der
Gesellschaft als unter die sogenannten "Privilege-Prinzipien" unterfallend
deklariert wurden. Eine Offenlegung dieser Mails zwischen der Gesellschaft
und deren Rechtsberatern an KPMG sei daher nicht möglich, da diese
anschließend nicht mehr geschützt seien und möglicherweise in einem
Rechtsverfahren in den USA und Luxemburg von der Gegenseite verwendet werden
könnten. Entsprechend wurde KPMG der Inhalt dieser Mails nicht offengelegt
und KPMG konnte diese in die Prüfung nicht mit einbinden. Aus Sicht der SdK
ist dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel, da
damit wichtige Informationen zur Aufklärung fehlen könnten.

Im Gutachten kann KPMG sowohl Zweifel an der Angemessenheit von
Transaktionspreisen als auch an der Bewertung von Bestandsimmobilien und
Immobilienprojekten nicht zweifelsfrei ausräumen. Teilweise auch dadurch
bedingt, dass nötige Informationen hierzu nicht an KPMG übermittelt wurden.
KPMG weist in dem Gutachten auch darauf hin, dass nach den vorliegenden
Unterlagen direkte Zahlungen durch die ADLER Real Estate AG an einen
externen Berater geflossen sind, wobei die im Gegenzug angeblich erbrachten
Beratungsleistungen nicht nachvollziehbar sind. Darüber hinaus habe die
ADLER Real Estate AG Transaktionen mit nahestehenden Personen des Beraters
durchgeführt. Der zugehörige Auswahlprozess und die Durchführung sind laut
KPMG für einen außenstehen Dritten nicht nachvollziehbar dokumentiert. Der
Berater war nach den Erkenntnissen von KPMG auch in erhebliche
Entscheidungen mit eingebunden, obwohl dies seitens des Vorstands der
Adler-Gruppe bestritten wurde. Im Vordergrund steht dabei die Meridien
Capital Management Limited, die sowohl die ADLER Real Estate AG als auch die
Consus Real Estate AG beraten hat.
Weiter konnte der Vorwurf, wonach Dritte von den im Zusammenhang mit dem
Erwerb der Consus Real Estate AG durch die Adler Group S.A. in Rede
stehenden Unternehmens- und Immobilientransaktionen in deren Gesamtschau zum
Nachteil von Unternehmen der Adler Group S.A. oder deren Aktionären
profitiert haben könnten, anhand der vorgelegten Unterlagen nicht widerlegt
werden. KPMG wurden keine angemessenen oder ausreichenden Nachweise
bereitgestellt.

Die von der Adler Group S.A. und der ADLER Real Estate AG aus den
Anleihebedingungen abgeleiteten LtV-Berechnungsschemata (Loan-to-Value)
entsprechen nach Einschätzung von KPMG nicht vollständig den textlichen
Vorgaben der jeweiligen Anleihebedingungen. Auf Ebene der ADLER Real Estate
AG resultiert unter Berücksichtigung der bilanziellen Korrektur des Fair
Values aus der so genannten "Gerresheim-Transaktion" zum 30.09.2019 eine
Überschreitung des LtV-Schwellenwertes von 60 %.

Aus Sicht der SdK dient das Gutachten daher nicht zur Entlastung, sondern
wirft mehr Fragen auf, als beantwortet werden. Insbesondere das Vorenthalten
von knapp 1 Mio. Mails mit aus unserer Sicht zweifelhaften Begründungen
verstärkt die bestehenden Unsicherheiten. Dies spiegelt sich auch im
Kursverlauf der betreffenden Wertpapiere wider. Die SdK prüft daher das
Einbringen von Sonderprüfungsanträgen auf den kommenden Hauptversammlungen.
Sofern ein solcher Antrag von der Mehrheit der Hauptversammlung abgelehnt
werden würde, wäre es möglich, Sonderprüfer durch das Gericht bestellen zu
lassen. Darüber haben wir Maßnahmen eingeleitet, um prüfen zu lassen, ob
Aktionären und Anleiheinhabern, die bereits vor Bekanntwerden der Vorwürfe
im Oktober 2021 Wertpapiere von Gesellschaften der Adler-Gruppe hielten,
Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche der Gesellschaften oder Dritte
zustehen könnten.

Aktionäre und Anleiheinhaber der Adler Group SA, der Accentro Real Estate
AG, der ADLER Real Estate AG und der Consus Real Estate AG sollten sich
daher organisieren und ihre jeweiligen Interessen gemeinsam durchsetzen. Für
weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger unter
www.sdk.org/adler zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK wird
auch allen Aktionären eine kostenlose Stimmrechtsvertretung anbieten.


Betroffenen Mitgliedern stehen wir für Nachfragen gerne unter info@sdk.org
oder unter 089/20208460 zur Verfügung.

München, den 26.04.2022
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien der Adler Group SA, der Accentro Real Estate
AG, der ADLER Real Estate AG und der Consus Real Estate AG!




Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org


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