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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK fordert Neuanfang bei den Gesellschaften der Adler-Gruppe

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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. /
Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK fordert Neuanfang bei den
Gesellschaften der Adler-Gruppe

02.05.2022 / 10:30
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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SdK fordert Neuanfang bei den Gesellschaften der Adler-Gruppe
Anleger sollten Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Erwägung
ziehen

Die Adler Group S.A. und beherrschte Tochtergesellschaft ADLER Real Estate
AG haben am 29. April bekannt gegeben, dass die jeweiligen Abschlussprüfer
der Gesellschaften die Abgabe eines Prüfungsurteils verweigert haben und
einen Versagungsvermerk erteilt haben. Hintergrund für die Erteilung der
Versagungsvermerke ist in beiden Fällen der Umstand, dass die Gesellschaften
die Herausgabe von E-Mail-Verkehr und weiteren Informationen verweigert
haben und die Abschlussprüfer daher nicht beurteilen konnten, inwieweit
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen getätigt worden sein könnten.
In der Folge konnten die Abschlussprüfer auch nicht mit hinreichender
Sicherheit beurteilen, ob alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens
vollständig sowie dem wirtschaftlichen Gehalt entsprechend angesetzt und
bewertet worden sind. Dieser Umstand war auch bereits durch die Vorlage des
Berichts über die Ergebnisse der Sonderuntersuchung durch KPMG öffentlich
geworden.

Aus Sicht der SdK hat der Umgang mit den Ergebnissen der Sonderuntersuchung
und der Versagungsvermerke jegliches Vertrauen in die Organe der
Gesellschaften zerstört und die Unternehmensgruppe in eine tiefe
Unternehmenskrise gestürzt. Anstatt über die festgestellten Mängel zu
berichten, beschränkten sich die Organe darauf, mitzuteilen, dass man "den
Großteil der Vorwürfe aus dem im Oktober veröffentlichten
Short-Seller-Report nach wie vor für substanzlos" halte und dass viele der
Vorwürfe bereits widerlegt worden seien. Zuvor weigerte man sich aber,
Hunderttausende E-Mails und weitere Informationen an die Abschlussprüfer
bzw. den Sonderprüfer für Prüfungszwecke herauszugeben. Die aufgeführte
Begründung für die Verweigerungshaltung ist aus Sicht der SdK in sich schon
widersprüchlich, da man den E-Mail-Verkehr sehr wohl anderen externen
Beratern und Dienstleistern zur Verfügung gestellt hatte, um zu prüfen, ob
darin entsprechende Informationen enthalten sind, die KPMG nicht sehen
dürfe, um diese schlussendlich KPMG nicht zur Verfügung zu stellen. Wieso
dann aber andere externe Dritte diese sehen durften, erschließt sich uns
nicht. Generell darf aus Sicht der SdK jeder Abschlussprüfer als
außenstehende Kontrollinstanz mit öffentlicher Funktion sämtliche von ihm
angeforderten Informationen erhalten.

Der Umgang des Verwaltungsrats der Adler Group S.A. bzw. des Aufsichtsrates
der ADLER Real Estate AG mit der aktuellen Situation ist aus Sicht der SdK
völlig inakzeptabel. Anstatt dafür Sorge zu tragen, dass dem Sonderprüfer
bzw. den Abschlussprüfern sämtliche Unterlagen ausgehändigt werden und
fragwürdige Geschäftsvorfälle aus der Vergangenheit aufgeklärt werden,
beschränkt man sich stattdessen darauf, die Vorfälle herunterzuspielen und
auf den Wert der Bestandsimmobilien zu verweisen. Im gleichen Moment weist
die Adler Group S.A. aber einen Konzernjahresfehlbetrag von fast 1,2 Mrd.
Euro aus. Daher begrüßt die SdK den Rücktritt des Veraltungsrates der Adler
Group S.A. Eine wie vom Verwaltungsratsvorsitzenden der Adler Group S.A.
vorgeschlagene Wiederwahl von Teilen des derzeitigen Verwaltungsrates auf
der kommenden Hauptversammlung der Gesellschaft lehnen wir ab. Stattdessen
fordert die SdK einen personellen Neuanfang auf allen Ebenen der
Adler-Gruppe, sowohl im Verwaltungsrat und Vorstand der Adler Group S.A. als
auch in Aufsichtsrat und Vorstand sowohl der ADLER Real Estate AG als auch
der Consus Real Estate AG. Die SdK fordert in diesem Zusammenhang auch von
der Vonovia SE, dem mit einer Beteiligung in Höhe von 20,5 % größten
Aktionär der Adler Group S.A, dass diese sich in naher Zukunft auch proaktiv
in die Gestaltung der Zukunft der Unternehmensgruppe einbringt und geeignete
Kandidaten zur Wahl des Verwaltungsrates vorschlägt.

Die SdK hat mittlerweile eine rechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, um
mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Gesellschaften, Vorständen,
Aufsichtsräten und den im KPMG-Bericht genannten verbundenen Personen prüfen
zu lassen. Ferner befinden wir uns aktuell mit zwei
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften im Austausch, um gegebenenfalls
geschädigten Aktionären und Anleiheinhabern eine Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen ohne eigenes Kostenrisiko zu ermöglichen. Nach
derzeitiger vorläufiger Einschätzung der Rechtsanwälte dürfte allen
Anlegern, die zwischen dem 1.1.2017 und dem 29.4.2022 mit Wertpapieren der
Adler Group S.A., der ADLER Real Estate AG oder der Consus Real Estate AG
Verluste erlitten haben, Schadensersatzansprüche zustehen.

Die SdK bietet allen interessierten Anlegern einen kostenlosen Newsletter
an, über den wir über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten werden.
Eine Anmeldung kann unter www.sdk.org/adler vorgenommen werden. Die SdK wird
die kommenden Hauptversammlungen der Gesellschaften besuchen und ruft alle
Aktionäre dazu auf, daran teilzunehmen und für einen Neuanfang bei den
Gesellschaften zu unterstützen. Die SdK bietet ebenfalls eine kostenlose
Vertretung auf den Hauptversammlungen an.

Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern gerne unter 089 / 2020846-0
oder unter info@sdk.org zur Verfügung.

München, den 2. Mai 2022
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien der der Adler Group S.A., der ADLER Real Estate
AG oder der Consus Real Estate AG!


Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org


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