DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2022 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2022 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

10.06.2022 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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ALBIS Leasing AG Hamburg WKN 656 940 // ISIN DE0006569403 Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung


Zu der im Bundesanzeiger vom 23. Mai 2022 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 5. Juli 2022, um 11:00 Uhr (MESZ)
 

in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Dorint Hotel Hamburg-Eppendorf, Martinistraße 72, 20251 Hamburg, – ist bei der Gesellschaft ein Ergänzungsverlangen des Aktionärs Solventis Beteiligungen GmbH („Antragsteller“) fristgemäß am 4. Juni 2022 eingegangen.

Die Tagesordnung der Hauptversammlung wird – unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 11 – gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG aufgrund des Ergänzungsverlangens des Antragstellers um folgenden neuen, hiermit bekanntgemachten Tagesordnungspunkt 12 ergänzt:

12.

Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 Abs. 1 AktG

Das Aufsichtsratsmitglied Wolfgang Wittmann wurde in der Hauptversammlung am 02.07.2021 nicht entlastet und abgewählt. Gegen die Abwahl von Herrn Wolfgang Wittmann hat ein Aktionär Klage erhoben.

Für den Fall, dass die Klage gegen seine damalige Abberufung vor Gericht Bestand haben sollte, wird beantragt, Herrn Wolfgang Wittmann aus dem Aufsichtsrat der Albis Leasing AG abzuwählen.

Begründung des Antragstellers:

Nachdem Herr Wolfgang Wittmann in der Hauptversammlung am 2. Juli 2021 als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gesellschaft mehrheitlich abgewählt worden ist, soll der vorsorgliche Antrag aus Gründen der Rechtssicherheit für die zukünftige Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft klargestellt sein. Gegen die frühere Abwahl hat ein Aktionär geklagt. Für die zukünftige Zusammensetzung des Aufsichtsrates möchte die Antragstellerin eine nachhaltige Sicherheit haben und die Kosten einer dann möglichen folgenden außerordentlichen Hauptversammlung einsparen.

Sonstige Hinweise

Unter

www.albis-leasing.de/investoren/hauptversammlung
 

sind die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen, insbesondere das Ergänzungsverlangen sowie diese Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens, zugänglich.

 

Hamburg, im Juni 2022

ALBIS Leasing AG

Der Vorstand


10.06.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Albis Leasing AG
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
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