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Steuern: Das zahlst du auf Kapitalerträge

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Deine Bank führt Steuern auf deine Kapitalerträge automatisch ab. In manchen Fällen kannst du dir das Geld über deine Steuererklärung zurückholen.

Quelle: Onvista

Wer in ausländische Aktien investiert, zahlt automatisch doppelt Steuern auf seine Gewinne – im In- und im Ausland. Auch wenn sich Aktionäre das Geld zurückholen können, ist das den meisten zu kompliziert: Etwa 83 Prozent fordern die sogenannte Quellensteuer nicht zurück. Das hat eine Studie der deutschen Verbraucherorganisation Better Finance und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) im Mai 2023 ergeben. Du hast noch nie etwas von der Quellensteuer gehört und fragst dich gerade, ob das auch für dich gilt? Hier erfährst du, wie die Besteuerung deiner Kapitalerträge funktioniert.

Zunächst zur deutschen Steuer: Der deutsche Staat erhebt auf Gewinne aus Kapitalanlagen die sogenannte Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungssteuer genannt. Das können zum einen realisierte Gewinne aus Wertpapieren sein, wenn du also eine Aktie oder Fondsanteile zu einem höheren Kurs verkaufst, als du sie gekauft hast. Es können aber auch Währungsgewinne, sowie Zins- und Dividendenerträge sein. Die Steuer beträgt inklusive Solidaritätszuschlag 26,375 Prozent. Wer in der Kirche ist, muss außerdem noch Kirchensteuer zahlen – je nach Bundesland sind es dann insgesamt zwischen 27,82 und 27,99 Prozent Steuern, die auf die Kapitalerträge anfallen.

1.000 Euro steuerfrei sparen

Hast du dein Depot oder Konto bei einer deutschen Bank, führt diese die Steuer automatisch ab. Liegt es im Ausland, musst du die Erträge in deiner Steuererklärung angeben und nachträglich versteuern. Aber keine Angst: Es gibt Ausnahmen, warum du keine oder weniger Steuer zahlst. So zählt für alle ein Freibetrag, der nicht besteuert wird. Das waren bislang 801 Euro im Jahr beziehungsweise 1.602 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare – der sogenannte Sparerpauschbetrag. Ab dem Jahr 2023 erhöht sich der Freibetrag auf 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro im Jahr.

Für alle Kapitalerträge bis zu dieser Grenze fallen keine Steuern an. Du kannst dir das Geld entweder über deine Steuerklärung zurückholen. Das geht mit der „Anlage KAP“. Die Dokumente, die du dafür brauchst, stellt dir deine Bank aus. Alternativ kannst du einen Freistellungsauftrag bei der Bank anlegen. Dann führt sie die Steuer automatisch bis zum Freibetrag nicht ab. Legst du bei mehreren Banken an, kannst du den Freibetrag auch aufteilen. Sollte sich später herausstellen, dass du den Betrag an einer Stelle nicht ausgeschöpft, gleichzeitig an anderer aber Steuern zahlen musstest, kannst du dir die zu viel gezahlte Steuer über deine Steuererklärung zurückholen.

Weniger Steuer bei weniger Einkommen

Außerdem müssen Personen, die ein besonders niedriges Einkommen haben, ihre Kapitalerträge nicht versteuern. Das kann beispielsweise für Studenten oder Rentner relevant werden. Wer aufs Jahr gerechnet weniger Einkommen hat als 10.908 Euro (2022: 10.347 Euro) plus den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, zahlt keine Kapitalertragsteuern. Du musst die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und anschließend bei deiner Bank einreichen, damit sie die Abgeltungssteuer nicht mehr abführt.

Ausnahmen für ETF-Anleger

Nun zur ausländischen Quellensteuer: Wenn du in ausländische Einzelaktien oder ETFs investiert hast, wirst du wahrscheinlich auch Quellensteuer zahlen, wenn du sie zu Geld machst. Wie bei der Kapitalertragsteuer fällt sie bei Dividendenzahlungen und realisierten Gewinnen an, deine Bank behält sie direkt von deinem Ertrag ein. Jedes Land legt die Höhe der Quellensteuer selbst fest, genauso wie das Prozedere, sie zurückzufordern. Letzteres ist häufig sehr aufwändig und lohnt sich nur dann, wenn man hohe Gewinne in nur einem Land realisiert hat. Deshalb machen sich viele Privatanleger nicht die Mühe dazu.

Etwas Entlastung gibt es glücklicherweise durch das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Bei allen Ländern, mit denen Deutschland das Abkommen hat, verrechnet das Finanzamt einen Teil oder die gesamte gezahlte Quellensteuer mit der deutschen Kapitalertragsteuer. Unter die Regelung fallen beispielsweise die USA, Frankreich und Schweiz. Gute Nachrichten gibt es außerdem für ETF-Sparer: Sie müssen sich nicht selbst um ihre Quellensteuer-Erstattung kümmern, das macht ihr Fondsanbieter. Bei thesaurierenden Fonds legt er die Erstattung automatisch an, bei ausschüttenden Fonds zahlt er sie aus.

Gut zu wissen:

Du kannst bei der Kapitalertragsteuer auch realisierte Verluste geltend machen und so deine zu versteuernden Erträge mindern. Dafür musst du bis zum 15. Dezember des Steuerjahres eine Verlustbescheinigung deiner Bank beantragen. Danach wird der Verlust ins Folgejahr übertragen. Verluste mit Aktiengeschäften kannst du nur gegen Gewinne aus Aktiengeschäften verrechnen. Ansonsten lassen sich die Verluste auf alle Kapitalerträge anrechnen. Wenn du weniger als 25 Prozent Steuern auf dein Einkommen zahlst, kannst du deine Kapitalerträge gegebenenfalls niedriger versteuern. Diese sogenannte Günstigerprüfung kannst du über deine Steuererklärung beantragen.

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