Amundi verschmilzt zwei MSCI-World-ETFs: Wieso dir dadurch Steuern drohen
Amundi führt zwei ähnliche Indexfonds auf den Welt-Aktienindex MSCI World zusammen. Langfristig soll das die Effizienz steigern. Kurzfristig aber fallen für betroffene Anleger Steuern an. Das musst du jetzt dazu wissen.

Der französische ETF-Anbieter Amundi beseitigt Dopplungen in seiner Produktpalette und legt zwei ETFs zusammen. Daher wird bald der Amundi MSCI World V UCITS (WKN: LYX0YD) mit dem Amundi MSCI World UCITS (WKN: ETF146) verschmolzen.
Wenn du den Amundi MSCI World UCITS besitzt, ändert sich im Grunde nur wenig. Falls du aber den Amundi MSCI World V UCITS besitzt, musst du aber mit einer Steuerzahlung rechnen und daher auf die Deckung deines Verrechnungskontos achten - und zwar, weil der ETF durch die Verschmelzung das Domizil wechselt.
Der ETF zieht durch die Fusion von Luxemburg nach Irland um, welches ein günstigeres Steuerabkommen mit den USA hat. Dadurch spart sich der Anbieter künftig etwa die Hälfte der bisherigen Quellensteuer auf US-Dividenden in Höhe von 30 Prozent, was angesichts des hohen Anteils an US-Aktien im ETF (über 75 Prozent) gut für die Kursentwicklung ist.
Anleger müssen durch Verschmelzung Steuern zahlen
Auch bei den Kosten bleibt alles gleich: Beide ETF weisen eine Kostenquote von 0,12 Prozent pro Jahr auf. Doch die Fusion der beiden Indexfonds hat auch Kehrseiten.
Die Verschmelzung gilt steuertechnisch betrachtet als Verkauf. Aus Sicht des Finanzamts „verkaufst“ du durch die Fusion Anteile - und wirst damit zur Kasse gebeten, wenn durch den Verkauf Gewinne entstehen.
Auf die „Gewinne“ wird somit Abgeltungssteuer plus Soli von rund 26,4 Prozent fällig, sofern der Sparerpauschbetrag schon ausgeschöpft worden ist. Wer also beispielsweise vor einem Jahr Anteile des ETFs für 10.000 Euro gekauft hat, muss nun auf seinen Zuwachs von rund 29,4 Prozent oder 2.940 Euro Steuern zahlen.
Abzüglich einer Teilfreistellung bei Fonds, die überwiegend in Aktien investieren (über 51 Prozent Aktienanteil), sind letztlich noch 70 Prozent steuerpflichtig, also 2.058 Euro. Somit ergibt sich für dieses Beispiel eine Steuerlast von etwa 543 Euro.
Verrechnungskonto muss gedeckt sein
Weil der Broker Abgeltungssteuern direkt abführt, solltest du also genügend Geld auf dem Verrechnungskonto bereithalten, wenn die Abbuchung kommt. Angesetzt ist als Datum der Verschmelzung der 21. Februar 2025. Indexanbieter Amundi hat auch eine kostenlose Hotline für Fragen eingerichtet, erreichbar unter 0800 555 1928.
Nicht immer resultieren ETF-Verschmelzungen in ungewöhnlichen Steuerkosten. Knackpunkt ist der Wechsel des Indexdomizils. Würden zwei ETFs in Luxemburg verschmelzen, entspräche das steuertechnisch keinem Verkauf. Gibt es aber eine Änderung bei der ISIN von beispielsweise „LU“ auf „FR“, solltest du immer hellhörig werden.
Für den Ausstieg bleibt noch Zeit bis zum 14. Februar
Das ist natürlich kein Trost, falls du auch den Amundi MSCI World V UCITS besitzt. Entweder zahlst du die Steuern auf die „Gewinne“ nun bar oder verkaufst sogar Anteile, was oft nicht im Sinne der Investment-Strategie sein muss.
Wichtig: Wer die Steuerlast durch den Verkauf von Anteilen decken will, hat nur noch wenig Zeit. Kurz vor einer Verschmelzung sind die Anteile nämlich nicht handelbar. Im Falle des Amundi-ETFs bleibt noch Zeit bis zum 14. Februar.
Übrigens: Fusionen oder auch Auflösungen von ETFs kommen relativ häufig vor. Laut Stiftung Warentest hat allein Amundi im Jahr 2023 65 ETFs verschmolzen – auch bedingt durch die Übernahme des Konkurrenten Lyxor und der anschließenden Bereinigung der Produktpalette.