Bundespolizei soll mehr Rechte bei Abschiebungen und zur Drohnen-Abwehr bekommen

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Berlin (Reuters) - Die Bundespolizei soll im Grenzgebiet sowie bei Einsatz und Abwehr von Drohnen mehr Rechte erhalten.

"Aktuelle technische Entwicklungen schaffen eine neue Gefahrenlage. Zweck der Regelung ist die Detektion und Abwehr von unbemannten Land-, Luft und Wassersystemen", heißt es im Gesetzentwurf des Innenministeriums, der Reuters am Freitag vorlag. Die Bundespolizei soll so vor allem Bahnhöfe und Bahn-Anlagen bewachen. Aber auch das Regierungsviertel in Berlin oder das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Darüberhinaus soll sie mehr Kompetenzen bei der Strafverfolgung und bei der Bekämpfung illegaler Migration erhalten. Das Innenministerium wollte sich zum Entwurf nicht äußern, der derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt werde.

Unterschiedliche Drohnen überfliegen den Sicherheisbehörden zufolge immer häufiger Einrichtungen der kritischen Infrastruktur oder auch Militärstützpunkte. Meist ist unklar, wer sie steuert und warum sie unterwegs sind. Vermutet wird, dass auch Russland hinter solchen Einsätzen steht.

Über Bundeswehr-Einrichtungen kann das Militär sie bekämpfen. Die Bundespolizei hat in den vergangenen Jahren aufgerüstet und eigene Kapazitäten entwickelt. Sie setzt selbst Drohnen etwa zur Grenzüberwachung ein und verfügt auch über solche, die andere Drohnen bekämpfen können. Auch mit Hilfe von Netzen können sie in manchen Fällen abgefangen werden. Ferner können sogenannte Jammer eingesetzt werden, um die Steuerung der Drohnen zu stören. Flächendeckend kann die Bundespolizei auch bei der Drohnen-Bekämpfung nicht eingreifen, weil die Polizeien der Bundesländer häufig zuständig sind.

Die Novelle sieht zudem mehr Kompetenzen für die Bundespolizei bei der Strafverfolgung etwa an Bahnhöfen vor. Sie soll hier künftig nicht nur Täter feststellen und an die Landespolizei übergeben können. Stattdessen soll sie selber Täter festnehmen, Hausdurchsuchungen in die Wege leiten oder abhören können. Ausreisepflichtige Migranten soll sie künftig selbst in Abschiebehaft nehmen können, ohne sie an die Landespolizei übergeben zu müssen.

(Bericht von: Markus Wacket; Redigiert von Hans Busemann; Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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