DGAP-Adhoc: OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG: Alleinvorstand tritt mit Einverständnis des Aufsichtsrats vorzeitig zurück
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DGAP-Ad-hoc: OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG / Schlagwort(e): Personalie
Hamburg, 3. März 2022 - Frau Jana Retsch, Alleinvorstand der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("OAB AG"), hat heute erklärt, dass sie ihr Mandat im Einverständnis mit dem Aufsichtsrat mit Wirkung zum 15. April 2022 vorzeitig niederlegen wird; ebenfalls auf diesen Zeitpunkt wir der Anstellungsvertrag aufgelöst. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen. Der Aufsichtsrat wird den Vorstand rechtzeitig neu besetzen. Der Aufsichtsrat spricht Frau Retsch seinen Dank für die bisher bereits geleistete Arbeit aus.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:Mitteilende Person: Jana Retsch, Vorstand der OAB AG Kontakt OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft Hohe Bleichen 8 20354 Hamburg Tel: +49 40 555536202 Fax: +49 40 55553625 info@oab-ag.de; www.oab-ag.de Disclaimer Diese Meldung ist eine Pflichtmitteilung nach Art. 17 MAR. Die enthaltenen Inhalte und Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten. Vorbehalt bei Zukunftsaussagen/Keine Pflicht zur Aktualisierung Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Sonstiges Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren. In den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, darf diese Mitteilung nicht verbreitet oder veröffentlicht werden. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend den Kauf oder den Verkauf der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar. 03.03.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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