EQS-CMS: Wienerberger AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Wienerberger AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
Wienerberger AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

03.05.2022 / 17:20
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.
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Die 153. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG fasste am 3. Mai 2022 folgende Beschlüsse:

Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien unter umgekehrtem Bezugsrechtsausschluss

Der Vorstand der Wienerberger AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien der Wienerberger AG zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 1,-- (Euro eins) je Aktie und einem höchsten Gegenwert des Zweifachen des Börseschlusskurses vom 3. Mai 2022 je Aktie ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung zu erwerben, wobei der Bestand an zurückerworbenen Aktien 8% des Grundkapitals der Wienerberger AG nicht überschreiten darf. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands börslich oder außerbörslich oder im Wege eines öffentlichen Angebots erfolgen. Der Erwerb auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär ist zulässig. Der Aufsichtsrat ist im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben insbesondere über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, einmal oder auch mehrfach ausüben, sofern der mit dem von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst gehaltenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu keinem Zeitpunkt 8% des Grundkapitals übersteigt.

Dieser Beschluss ersetzt die in der Hauptversammlung vom 5. Mai 2020 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf eigener Aktien.

Beschlussfassung über die Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss

Der Vorstand der Wienerberger AG wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung bzw. Verwendung gehaltener eigener Aktien eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Diese Ermächtigungen umfassen die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien auf eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot, insbesondere einen außerbörslichen Verkauf (unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss des Wiederkaufrechts der Aktionäre), etwa in Form einer beschleunigten Privatplatzierung, oder als nicht-bare Transaktionswährung für den Erwerb von Unternehmen, Anteilen oder diversen anderen Vermögenswerten.

Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden;

Der Vorstand der Wienerberger AG wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz AktG ermächtigt, während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Einziehung von erworbenen eigenen Aktien ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Der Vorstand kann diese Ermächtigungen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben insbesondere über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, einmal oder auch mehrfach ausüben.

Dieser Beschluss ersetzt die in der Hauptversammlung vom 5. Mai 2020 beschlossene Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien.

Wien, am 3. Mai 2022

Der Vorstand


03.05.2022

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Wienerberger AG
Wienerbergerplatz 1
1100 Wien
Österreich
Internet: www.wienerberger.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1341357  03.05.2022 

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