Amtsgericht Dresden Restrukturierungsgericht Aktenzeichen: 572 RES 1/23 Der Softline AG, Gutenbergplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 26381 vertreten durch den Vorstand Dennis Montanje vertreten durch den Vorstand Holger Maul ergeht am 07.11.2023 nachfolgende Entscheidung: Der Beschluss des Amtsgerichts Dresden - Restrukturierungsgericht - vom 27.10.2023 zum Erörterungs- und Abstimmungstermin am 24.11.2023 war im Tenor in Ziffer 7 Absatz 3 und 4 dahingehend zu berichtigen, als diese lauten: „Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz bei der Einsichtnahme nachweisen. Als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts in deutscher Sprache. Der Nachweis ist bei Einlass zur Einsichtnahme im Original vorzulegen.“ Gründe: Der oben genannte Beschluss des Amtsgerichts Dresden war - wie geschehen - zu berichtigen, da ein offensichtliches Schreibversehen vorliegt, das sich aus der Aktenlage ergibt.
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