EQS-News: ACCENTRO Real Estate AG: Hintergrund zur Bekanntmachung der Prüfungsanordnungen der BaFin
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ACCENTRO Real Estate AG: Hintergrund zur Bekanntmachung der Prüfungsanordnungen der BaFin
08.07.2024 / 11:06 CET/CEST
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ACCENTRO Real Estate AG: Hintergrund zur Bekanntmachung der Prüfungsanordnungen der BaFin
Berlin, 8. Juli 2024 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat mit Bescheiden vom 13. und 25. Juni 2024 die jeweilige Anordnung einer Anlassprüfung gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz gegenüber der ACCENTRO Real Estate AG ( „Gesellschaft“) bekannt gegeben und hierüber heute auf ihrer Internetseite berichtet. Die Prüfungsanordnungen betreffen allein die Rechnungslegung der Gesellschaft zum Vorgang der Rückabwicklung des Erwerbs der DIM Holding AG („DIM-Vorgang“) in den offengelegten Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2022 sowie die zugehörigen zusammengefassten Lageberichte für die Geschäftsjahre 2021 und 2022. Grund für die Anordnung seien Anhaltspunkte, nach denen der Kaufpreisrückforderungsanspruch der Gesellschaft inklusive Zinsen in Höhe von EUR 15,8 Mio. zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember 2022: EUR 16,5 Mio.) sowie das an die DIM Holding AG ausgereichte Darlehen inkl. Zinsen in Höhe von EUR 3,1 Mio. zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember 2022: EUR 3,3 Mio.) möglicherweise in den entsprechenden Geschäftsjahren wertzuberichtigen gewesen wären. Die Prüfungsanordnungen haben zur Folge, dass die BaFin die Rechnungslegung der Gesellschaft isoliert bezogen auf den DIM-Vorgang für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 prüfen wird. Im Übrigen unterliegen die Geschäftsberichte 2021 und 2022 keiner weiteren Prüfung durch die BaFin. Die Gesellschaft befindet sich im engen Austausch mit der BaFin, um den zurückliegenden Sachverhalt weiter aufzuklären und die Anlassprüfungen in einem konstruktiven Dialog zielführend zu einem einvernehmlichen Abschluss zu führen. Unabhängig hiervon hat der neue Vorstand aufgrund laufender Entwicklungen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Beitreibung der Forderung sowie der sehr eingetrübten Lage am Immobilienmarkt bereits zum 30. September 2023 eine Wertberichtigung in Höhe von EUR 13,3 Mio. vorgenommen, über die im Chancen- und Risikobericht umfassend berichtet wurde (Seite 10 der Zwischenmitteilung Q3 2023). Die offene Restforderung aus dem DIM-Vorgang wird daher bereits seit dem 30. September 2023 mit nur noch EUR 4,4 Mio. geführt. Insofern erwartet der Vorstand keine relevanten Nachteile für die Gesellschaft. |
Über die ACCENTRO Real Estate AG
Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio umfasste per 30.09.2023 5.731 Einheiten mit einer Fläche von etwa 334.000 Quadratmetern. Der Buchwert des gesamten Portfolios betrug rund EUR 590 Mio. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von ACCENTRO umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der ACCENTRO Real Estate AG sind im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3). www.accentro.de
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