Rentenaufschubprämie soll ab 2027 gelten

- von Holger Hansen
Berlin (Reuters) - Die in der Ampel-Koalition geplante Rentenaufschubprämie soll ab dem 1. Januar 2027 greifen.
Das sieht ein erster Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, der am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters vorlag. Wer den Rentenbeginn aufschiebt und für mindestens zwölf Monate oberhalb eines Minijobs beschäftigt ist, soll mit einer Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlungen belohnt werden. Insgesamt will die Bundesregierung mit vier Maßnahmen stärkere Anreize für Arbeiten im Rentenalter setzen. Das Kabinett soll die Änderungen am 4. September beschließen. Damit der Bundestag sie rasch verabschieden kann, sollen SPD, Grüne und FDP die Neuregelungen an ein laufendes Gesetzesvorhaben andocken.
Auf die Maßnahmen hatte sich die Bundesregierung in der sogenannten Wachstumsinitiative verständigt, die das Kabinett am 17. Juli beschlossen hatte. Von den insgesamt 49 Maßnahmen in zahlreichen Bereichen verspricht sich die Regierung eine Ankurbelung der Konjunktur und mehr Wirtschaftswachstum.
Die Änderungen im Rentenrecht "zielen auf die Stärkung finanzieller Vorteile bei der Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit ab", heißt es in dem Entwurf. "Zugleich sollen Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausgeweitet werden." Bis auf die Aufschubprämie sollen die Regelungen 2025 wirksam werden.
Das Arbeitsministerium verschickte nun einen ersten Gesetzentwurf zur Abstimmung an die anderen Ministerien sowie an Länder und Verbände. Neben der Rentenaufschubprämie ist auch eine faktische Lohnaufstockung für Beschäftigte geplant, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Arbeitgeber sollen ihren Beitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung direkt an die Beschäftigten im Rentenalter auszahlen können. Das entspräche derzeit einer Brutto-Lohnerhöhung von 10,6 Prozent.
Auch für Witwen und Witwer soll Erwerbsarbeit lukrativer werden. Der monatliche Einkommensbetrag, bis zu dem die Hinterbliebenenrente nicht gekürzt wird, soll steigen. Zudem wird für Senioren-Beschäftigte das Vorbeschäftigungsverbot eingeschränkt, um den Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber zu ermöglichen.
(Bericht von Holger Hansen; Redigiert von Hans BusemannBei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)