EQS-Adhoc: Deutsche Payment A1M SE: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)

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EQS-Ad-hoc: Deutsche Payment A1M SE / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Hauptversammlung
Deutsche Payment A1M SE: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)

19.08.2025 / 19:13 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) Deutsche Payment A1M SE: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)

Berlin, den 19. August 2025 Der Vorstand der Deutsche Payment A1M SE (ISIN: DE000A2P74C5 – WKN: A2P74C) gibt bekannt, dass nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Dies ist insbesondere auf die Reduzierung der angesetzten aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR 364.722 sowie des daraus resultierenden Jahresfehlbetrags von EUR 527.041 im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 zurückzuführen.

Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG eine Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand der Deutsche Payment A1M SE beabsichtigt, die Aktionäre auf der ordentlichen Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2024 zu informieren. Die Einberufung der Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung wird zeitnah bekannt gegeben.


Kontakt
Deutsche Payment A1M SE
Alexander Herbst
Vorstand
Unter den Linden 40, 10117 Berlin

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