DGAP-Adhoc: Joh. Friedrich Behrens AG: Erhöhung der Insolvenzquotenerwartung auf 50 bis 75 %. Gläubigerausschuss hat erster Abschlagsverteilung an die Gläubiger voraussichtlich Ende Dezember zugestimmt. (deutsch)

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Joh. Friedrich Behrens AG: Erhöhung der Insolvenzquotenerwartung auf 50 bis 75 %. Gläubigerausschuss hat erster Abschlagsverteilung an die Gläubiger voraussichtlich Ende Dezember zugestimmt.

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DGAP-Ad-hoc: Joh. Friedrich Behrens AG / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
Joh. Friedrich Behrens AG: Erhöhung der Insolvenzquotenerwartung auf 50 bis
75 %. Gläubigerausschuss hat erster Abschlagsverteilung an die Gläubiger
voraussichtlich Ende Dezember zugestimmt.

17.11.2021 / 19:01 CET/CEST
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Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR

Behrens AG: Erhöhung der Insolvenzquotenerwartung auf 50 bis 75 %.
Gläubigerausschuss hat erster Abschlagsverteilung an die Gläubiger
voraussichtlich Ende Dezember zugestimmt.


Ahrensburg, 17. November 2021 - Die Joh. Friedrich Behrens AG gibt bekannt,
dass die Verhandlungen mit der BeA GmbH über die Höhe des finalen
Kaufpreises deutlich vorangeschritten, jedoch noch nicht final abgeschlossen
sind. Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche wird sich voraussichtlich
eine zusätzliche Kaufpreiszahlung in Höhe von EUR 3 bis 4 Mio. ergeben. Der
Sachwalter konnte zudem die Prüfung der zur Tabelle angemeldeten Forderungen
bereits zu einem großen Teil abschließen. Dadurch hat sich die Summe der
potenziell zu berücksichtigenden Forderungen reduziert. Vor diesem
Hintergrund erhöht sich die erwartete Insolvenzquote auf 50 und 75 %.

Der Gläubigerausschuss hat heute der Verteilung von zunächst EUR 17 Mio. im
Rahmen einer ersten Abschlagsverteilung zugestimmt. Die Abschlagsverteilung
wird voraussichtlich in der zweiten Dezember-Hälfte stattfinden. An der
Abschlagsverteilung nehmen alle Gläubiger teil, deren Forderungen in dem
gerichtlichen Prüfungstermin vom 2. März 2021 geprüft und festgestellt
worden sind. Es handelt sich dabei um Forderungen in Höhe von rund EUR 44
Mio., sodass sich für die erste Abschlagsverteilung eine Quote von etwas
mehr als 38,5 % ergeben wird.

Ein Teil des von der BeA GmbH am 1. Juni 2021 bezahlten vorläufigen
Kaufpreises liegt noch auf einem Treuhandkonto des Sachwalters. Die
formellen Voraussetzungen für die Auskehr an die Insolvenzschuldnerin liegen
noch nicht vor, sodass dieser Betrag noch nicht verteilt werden kann. Aus
diesem Grund liegt die Quote für die erste Abschlagsverteilung unterhalb der
in diesem Verfahren schlussendlich zu erwartenden Quote. Nach der noch
laufenden Finalisierung der Kaufpreisberechnung mit der BeA GmbH und der
Auskehr der treuhänderisch gehaltenen Beträge wird voraussichtlich im ersten
Halbjahr 2022 eine weitere Abschlagsverteilung an die Gläubiger stattfinden.
An dieser Abschlagsverteilung nehmen dann auch die Forderungen teil, die
erst nachträglich angemeldet worden sind und deswegen erst im gerichtlichen
Prüfungstermin vom 3. Dezember 2021 geprüft werden.

     Kontakt:                            EULE Corporate Capital GmbH
     Joh. Friedrich Behrens AG           Anita Roßbach, Andreas Uelhoff
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     Bogenstraße 43 - 45                 20097 Hamburg
     22926 Ahrensburg                    Tel.: 040 555 029 88 - 80
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     Internet: www.behrens.ag            E-Mail: ir@eulecc.de
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