DGAP-Adhoc: Joh. Friedrich Behrens AG: Erhöhung der Insolvenzquotenerwartung auf 50 bis 75 %. Gläubigerausschuss hat erster Abschlagsverteilung an die Gläubiger voraussichtlich Ende Dezember zugestimmt. (deutsch)
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Joh. Friedrich Behrens AG: Erhöhung der Insolvenzquotenerwartung auf 50 bis 75 %. Gläubigerausschuss hat erster Abschlagsverteilung an die Gläubiger voraussichtlich Ende Dezember zugestimmt.
^ DGAP-Ad-hoc: Joh. Friedrich Behrens AG / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz Joh. Friedrich Behrens AG: Erhöhung der Insolvenzquotenerwartung auf 50 bis 75 %. Gläubigerausschuss hat erster Abschlagsverteilung an die Gläubiger voraussichtlich Ende Dezember zugestimmt. 17.11.2021 / 19:01 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR Behrens AG: Erhöhung der Insolvenzquotenerwartung auf 50 bis 75 %. Gläubigerausschuss hat erster Abschlagsverteilung an die Gläubiger voraussichtlich Ende Dezember zugestimmt. Ahrensburg, 17. November 2021 - Die Joh. Friedrich Behrens AG gibt bekannt, dass die Verhandlungen mit der BeA GmbH über die Höhe des finalen Kaufpreises deutlich vorangeschritten, jedoch noch nicht final abgeschlossen sind. Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche wird sich voraussichtlich eine zusätzliche Kaufpreiszahlung in Höhe von EUR 3 bis 4 Mio. ergeben. Der Sachwalter konnte zudem die Prüfung der zur Tabelle angemeldeten Forderungen bereits zu einem großen Teil abschließen. Dadurch hat sich die Summe der potenziell zu berücksichtigenden Forderungen reduziert. Vor diesem Hintergrund erhöht sich die erwartete Insolvenzquote auf 50 und 75 %. Der Gläubigerausschuss hat heute der Verteilung von zunächst EUR 17 Mio. im Rahmen einer ersten Abschlagsverteilung zugestimmt. Die Abschlagsverteilung wird voraussichtlich in der zweiten Dezember-Hälfte stattfinden. An der Abschlagsverteilung nehmen alle Gläubiger teil, deren Forderungen in dem gerichtlichen Prüfungstermin vom 2. März 2021 geprüft und festgestellt worden sind. Es handelt sich dabei um Forderungen in Höhe von rund EUR 44 Mio., sodass sich für die erste Abschlagsverteilung eine Quote von etwas mehr als 38,5 % ergeben wird. Ein Teil des von der BeA GmbH am 1. Juni 2021 bezahlten vorläufigen Kaufpreises liegt noch auf einem Treuhandkonto des Sachwalters. Die formellen Voraussetzungen für die Auskehr an die Insolvenzschuldnerin liegen noch nicht vor, sodass dieser Betrag noch nicht verteilt werden kann. Aus diesem Grund liegt die Quote für die erste Abschlagsverteilung unterhalb der in diesem Verfahren schlussendlich zu erwartenden Quote. Nach der noch laufenden Finalisierung der Kaufpreisberechnung mit der BeA GmbH und der Auskehr der treuhänderisch gehaltenen Beträge wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 eine weitere Abschlagsverteilung an die Gläubiger stattfinden. An dieser Abschlagsverteilung nehmen dann auch die Forderungen teil, die erst nachträglich angemeldet worden sind und deswegen erst im gerichtlichen Prüfungstermin vom 3. Dezember 2021 geprüft werden. Kontakt: EULE Corporate Capital GmbH Joh. Friedrich Behrens AG Anita Roßbach, Andreas Uelhoff Investor Relations Beim Strohhause 27 Bogenstraße 43 - 45 20097 Hamburg 22926 Ahrensburg Tel.: 040 555 029 88 - 80 Tel.: 04102 78 - 495 Fax: 040 555 029 88 - 89 Fax: 01402 78 - 109 Internet: E-Mail: www.eulecc.de Internet: www.behrens.ag E-Mail: ir@eulecc.de E-Mail: Presse@behrens-group.com Anleger@behrens-group.com Die Informationen in dieser Mitteilung stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg noch in Österreich oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft dar, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt. 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Friedrich Behrens Aktiengesellschaft unter www.behrens.ag/anleihe-2020 und www.bourse.lu veröffentlicht. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht in die bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien, Japan oder anderer Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung nicht erlaubt ist, oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist, verbreitet werden. Jede Verletzung dieser Beschränkung kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Bestimmungen dieser Länder begründen. --------------------------------------------------------------------------- 17.11.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 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