Konfiszierung russischer Vermögen verletzt Schweizer Verfassung

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Zürich (Reuters) - Eine Konfiszierung privater russischer Vermögen zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine ist in der Schweiz nicht zulässig.

Die Einziehung eingefrorener privater Vermögen widerspreche der Bundesverfassung, wie die Regierung am Mittwoch gestützt auf eine Analyse der Verwaltung mitteilte. Die Regierung habe von der Untersuchung der Arbeitsgruppe Kenntnis genommen und werde die internationalen Entwicklungen weiter verfolgen. Die Unterstützung für die Ukraine werde unabhängig von den Diskussionen über die eingefrorenen Vermögenswerte fortgesetzt.

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hatte international zu Forderungen geführt, dass die in einer Reihe von Ländern eingefrorenen Gelder von reichen Russen für den Wiederaufbau des Landes verwendet werden sollen. Mit dem Einmarsch habe Russland zwar internationales Recht verletzt und sei grundsätzlich verpflichtet, die entstandenen Schäden zu begleichen, hieß es in der Mitteilung der Regierung. Gleichzeitig kam die Arbeitsgruppe von Experten mehrerer Ministerien zu dem Schluss, dass eine entschädigungslose Enteignung von Privateigentum rechtmäßiger Herkunft gegen geltendes Recht und internationale Verpflichtungen der Schweiz verstoße. Auch andere Staaten würden ähnliche verfassungsmäßige Rechte und Garantien kennen.

Die Alpenrepublik ist bei Russlands Elite als Reiseziel und Aufbewahrungsort von Vermögen beliebt. Letzten verfügbaren Informationen zufolge hat das Land im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland Vermögenswerte in Höhe von 7,5 Milliarden Franken eingefroren. Zudem seien 15 Liegenschaften blockiert worden. Die Schweiz hat die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland übernommen.

Reiche Russen waren lange ein lukratives Geschäft für die Schweizer Vermögensverwaltungsbanken. Der Schweizer Bankenverband hatte sich im Januar gegen eine mögliche Konfiszierung ausgesprochen, weil dafür die rechtlichen Grundlagen fehlten. Insidern zufolge befürchten die Banker auch, dass eine Beschlagnahmung von russischen Geldern auch Kunden etwa aus dem Nahen Osten oder China verschrecken könnte.

International würden auch die Möglichkeiten für die Einziehung von Währungsreserven der russischen Nationalbank sowie von weiterem russischen Staatseigentum diskutiert, hieß es in der Mitteilung der Regierung. Auch die Verschärfung von Strafnormen bei der Verletzung der Sanktionen durch sanktionierte Personen werde geprüft. Die Schweiz verfolge die Überlegungen und bringe bei den Diskussionen ihre Sichtweise ein.

(Bericht von Oliver Hirt. Redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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