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Das ändert sich 2024 für dich an der Börse

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Neue Kappungsgrenzen für Dax, MDax und Co., leichtere Börsengänge, ehrlicheres Marketing: Diese gesetzlichen Änderungen erwarten dich ab dem kommenden Jahr als Anleger.

Quelle: Onvista

Die Weihnachtsgans ist verspeist, die Geschenke sind ausgepackt. Nun sitzt du wie viele andere kakaoschlürfend vor dem Kaminfeuer und zählst die Tage, bis das neue Jahr alles auf Anfang setzt. Welche Aufs und Abs den Börsen im Jahr 2024 bevorstehen, ist noch ungewiss. Womit du dagegen schon jetzt sicher planen kannst, sind neue Gesetze und andere Regelungen rund um Geldanlage, die im neuen Jahr in Kraft treten. Hier erfährst du, welche rechtlichen Änderungen dich als Anleger ab 2024 betreffen.

Neue Kappungsgrenzen bei Dax und Co. 

Kein Gesetz, aber eine wesentliche Neuerung für den Dax: Ab 2024 gleicht sich die Deutsche Börse an internationale Standards an und hebt die sogenannte Kappungsgrenze in ihren Indizes von zehn auf 15 Prozent an. Die Neuerung gilt gleichermaßen für Dax, MDax, SDax und TecDax. Die Deutsche-Börse-Tochter Stoxx, die für die Indexberechnung verantwortlich ist, will damit verhindern, dass wertvolle Konzerne die Börse verlassen.

Zuletzt geschah das im Februar 2023, als der Dax seinen wertvollsten Konzern Linde an die USA verlor. Der Gas-Produzent zog damals seine Anteilsscheine von der Deutschen Börse ab und verlagerte sie nach New York. Hintergrund: Der Konzern hatte immer wieder die Kappungsgrenze von zehn Prozent überschritten. Diese Grenze legt fest, wie hoch der Anteil eines Unternehmens am jeweiligen Börsenindex maximal gewichtet sein darf. Überschreitet er die Zehn-Prozent-Marke, müssen Indexfonds daher automatisch Anteile des Unternehmens verkaufen.

Das war bei Linde immer wieder der Fall, die Regelung drückte so den Aktienkurs. Anderen Unternehmen war das in der Vergangenheit auch schon passiert. Insgesamt gab es bereits 38 Kappungen an der Deutschen Börse. Die dürften nun zumindest vorerst Geschichte sein – mehr als 15 Prozent Indexgewicht hat noch kein Unternehmen in Deutschland erreicht. Die neue Kappungsgrenze gilt ab dem 18. März 2024. Bei passiven Investments in den Dax werden damit Wertsteigerungen großer Titel etwas stärker belohnt als bisher.

Grundfreibetrag steigt auf 11.604 Euro

Im Leben ist bekanntlich nichts sicher, abgesehen von Steuern und dem Tod. Das bleibt auch im kommenden Jahr so. Allerdings erhöht sich der Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro ab 2024 inflationsbedingt auf 11.604 Euro im Jahr. Das ist besonders praktisch, wenn man zum Beispiel ein Depot für ein Kind führt. Übersteigen die realisierten Gewinne plus Ausschüttungen dabei die Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr, sind eigentlich Steuern fällig. Eltern können beim Finanzamt aber eine sogenannte Nichtveranlagungs- oder "NV-Bescheinigung" beantragen. Dann führen die Banken keine Abgeltungsteuer ab, solange der Ertrag unter dem ab 2024 geltenden Grundfreibetrag von 11.604 Euro liegt. Die Bescheinigung gilt immer für drei Kalenderjahre und muss bei der Bank vorliegen, bevor die Erträge fließen.

Weniger Hürden für Börsengänge: Das Zukunfts-Finanzierungs-Gesetz

Im kommenden Jahr wird der Börsengang für Unternehmen einfacher. Dahinter steckt das Ende November 2023 beschlossene Zukunftsfinanzierungsgesetz der Bundesregierung. Das Gesetz senkt unter anderem die Mindestmarktkapitalisierung für Unternehmen als Voraussetzung für ein IPO von bisher 1,25 Millionen auf eine Million Euro. Vielleicht kannst du also künftig in kleinere und jüngere Unternehmen an der Börse investieren als bislang. 

EU-Kleinanlegerstrategie soll mehr Transparenz bringen

In Arbeit ist zudem die neue „Retail Investment Strategy“ der Europäischen Union (EU). Gemeint sind damit neue Vorgaben, die es Privatanlegern erleichtern sollen, Finanzprodukte zu verstehen. Der Vertrieb und das Marketing sollen transparenter werden und stärker im Interesse der Kleinanleger handeln. Irreführender Werbung will die EU einen Riegel vorschieben, auch auf Social Media. In Gang kommen dürften diese Änderungen frühestens Ende 2024. Bis dahin wird auch klarer sein, welche Regelungen und Maßnahmen die EU ganz konkret plant. Bis zur Europawahl im Juni werden die Dossiers dagegen ruhen. Danach nimmt die neue EU-Kommission die Arbeit zu dem Thema wieder auf. 

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