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Steuerthema: Abgeltungsteuer oder privates ­Veräußerungsgeschäft?

UniCredit · Uhr

Investieren Privatanlegerinnen und Privatanleger mithilfe von Anleihen und Zertifikaten in Basiswerte wie z. B. Aktien, Rohstoffe oder Kryptowährungen, ist für die Besteuerung zu unterscheiden, ob diese Anleihen und Zertifikate als Kapitalforderungen oder als Sachforderungen einzustufen sind.

Danach richtet sich, ob eine Veräußerung derselben der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegt oder ob bei dieser als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG der persönliche Steuersatz zur Anwendung kommt, wenn die Veräußerung innerhalb eines Jahres erfolgt. Ist die Jahresfrist verstrichen, sind Gewinne steuerfrei, Verluste im Gegenzug verloren. Doch wann liegt was vor?

Thomas Wagner, Steuerberater

Unterfällt die Veräußerung des entsprechenden Basiswerts der Abgeltungsteuer (z. B. Aktien), gilt dies auch für die Anleihen und Zertifikate. Handelt es sich bei dem Basiswert jedoch um ein Wirtschaftsgut nach § 23 EStG (z. B. Rohstoffe oder Kryptowährungen), hängt die Einordnung von der rechtlichen Ausgestaltung der Anleihe oder des Zertifikats ab. Maßgeblich ist der Emissionsprospekt. Hat der Emittent dort bestimmt, dass er das Kapital aus der Emission nahezu vollständig in das Wirtschaftsgut nach § 23 EStG investiert, und gewährt er den Anlegerinnen und Anlegern ausschließlich einen Auslieferungsanspruch auf das hinterlegte Wirtschaftsgut oder einen Anspruch auf Auszahlung des Veräußerungserlöses des hinterlegten Wirtschaftsguts und ist eine Rücknahme gegen Geld im Übrigen ausgeschlossen, liegt eine Sachforderung vor. Es gelten dann dieselben steuerlichen Regelungen wie bei einem Direktinvestment in diese Wirtschaftsgüter. Dabei sind auch Veräußerungsgewinne aus diesen Anleihen und Zertifikaten innerhalb der Jahresfrist bis zu 1.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei, wenn aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt nicht mehr als 1.000 Euro Gewinn erzielt werden. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt es zur Anwendung der Abgeltungsteuer. Ihre Kundenbetreuung informiert Sie zu den Anleihen und Zertifikaten. Ihre Steuerberatung berät Sie zu den steuer­lichen Folgen.

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