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APA ots news: Fiskalrat fordert sofortige Einleitung von Strukturreformen und zusätzliche Konsolidierungsschritte

Aktuelle Empfehlungen und Budgetprognose 

Wien (APA-ots) - - 

Konsolidierungspaket reduziert Finanzierungslücke und ist als erster 
wichtiger Schritt zu begrüßen. Die grundlegende Budgetdynamik bleibt 
jedoch unverändert. 

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Zusätzliche gebietskörperschaftsübergreifende Konsolidierung und 
Reformen sind unerlässlich und müssen jetzt eingeleitet werden, um 
rechtzeitig zu wirken. 

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Mittelfristige Wirkung des Konsolidierungspakets der Regierung 
wird deutlich überschätzt. 

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Es ist nachvollziehbar, dass von einer kurz im Amt befindlichen 
Regierung noch kein detailliertes Maßnahmenpaket zu einem 
mittelfristigen Budgetplan erarbeitet werden konnte. Allerdings ist 
der vorgelegte Plan hinsichtlich der angestrebten Ziele 
unambitioniert: Hohe Budgetdefizite führen zu starkem Anstieg der 
Schuldenquote auf historisches Rekordniveau. 

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Erwartetes Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD-Verfahren) 
: geplante Unterschreitung der 3%-Defizitgrenze 2028 mit derzeitigem 
Budgetplan nicht erreichbar. 

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Schuldenquote steigt ohne zusätzliche Maßnahmen nach 2029 weiter, 
muss aber nach Beendigung des ÜD-Verfahrens rückgeführt werden. Dazu 
müssten zusätzliche Konsolidierungsschritte sofort nach 2029 wirken. 

Der Fiskalrat erwartet für die Jahre 2025 und 2026 ein 
gesamtstaatliches Budgetdefizit von 4,3% bzw. 4,1% des 
Bruttoinlandsprodukts (BIP). Auch mittelfristig wird von keiner 
Verbesserung des Budgetsaldos ausgegangen. Die hohen Defizite sind 
dabei v. a. auf die starken Ausgabenerhöhungen im Laufe des letzten 
Jahrzehnts, die sich über die gesamte Prognoseperiode weiter 
fortsetzen, aber auch auf Mindereinnahmen aufgrund der BIP- 
Wachstumsschwäche [1] und der Umsetzung von einnahmensenkenden 
Maßnahmen der Vergangenheit (u. a. im Rahmen der ökosozialen 
Steuerreform) zurückzuführen. Die Konsolidierungsmaßnahmen reichen 
laut Fiskalrat nicht aus, um bis 2029 das Budgetdefizit unter die 3%- 
Maastricht-Obergrenze zu senken. Die hohen erwarteten Budgetdefizite 
führen in jedem Prognosejahr zu einem weiteren Überschreiten der 
historischen Schuldenhöchststände. 2029 erreicht die Schuldenquote 
91,1% des BIP. 

Zwtl.: Geplante Konsolidierungsschritte 2025 und 2026 konsequent 
umsetzen und nötigenfalls ergänzen 

Ohne Konsolidierungsprogramm würde das Defizit 2025 und 2026 auf 
5,3% bzw. 5,4% des BIP steigen. Das von der Regierung geplante 
Konsolidierungsvolumen muss durch konsequente Umsetzung der geplanten 
Maßnahmen des Budgetplans (in allen Ressorts, Gebietskörperschaften 
und außerbudgetären Einheiten wie den ÖBB) und strikten Budgetvollzug 
erreicht werden. Sollte sich die vom Fiskalrat erwartete 
Unterschreitung der geplanten Konsolidierungsvolumina 2025 und 2026 ( 
wie z. B. bei den Einsparungen in den Ressorts oder infolge des 
Betrugsbekämpfungspakets und gebietskörperschaftsübergreifender 
Reformen) abzeichnen, müssen zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen 
verabschiedet werden. 

Zwtl.: Mittelfristige Konsolidierungspläne durch konkrete Maßnahmen 
zeitnah realisieren 

Die zusätzlichen Konsolidierungspläne der Regierung ab dem Jahr 
2027 sind bisher zum Teil nur mit Überschriften versehen. Zusätzlich 
geht die Konsolidierungswirkung einiger der kurzfristig umgesetzten 
Maßnahmen zurück. Um das geplante zusätzliche Konsolidierungsvolumen 
von jährlich 5,9 Mrd Euro bis 2029 zu erreichen, müssen geplante 
Reformen mit konkreten Maßnahmen unterlegt sowie die budgetierten 
Einsparungen bei Ländern und Gemeinden erreicht werden. Dazu sind 
umgehend zielgerichtete Verhandlungen aller Gebietskörperschaften mit 
verbindlichen Zeitplänen bezüglich der Umsetzung von Reformen zu 
starten, um die nötige eingeplante Budgetwirkung rechtzeitig zu 
erzielen. Selbiges gilt für die Taskforces zu Betrugsbekämpfung und 
Förderungen, deren noch völlig offene Resultate ebenfalls bereits in 
den Budgetplänen berücksichtigt wurden. Auch hier sind verbindliche 
Zeitpläne und Meilensteine, die mit den geplanten Budgetwirkungen in 
Einklang stehen, transparent zu formulieren. Auf den zeitlichen 
Abstand von Reformumsetzung und Budgetwirkung muss dabei besonderes 
Augenmerk gelegt werden. Von den geplanten Einsparungen bis 2029 ( 
14,6 Mrd Euro) sind laut Fiskalratseinschätzung bisher erst 8,4 Mrd 
Euro gesichert. 

Zwtl.: Zusatzkonsolidierung von 8,4 Mrd Euro nötig, um erwartetes ÜD- 
Verfahren bis Ende 2028 zu beenden 

Der Fiskalrat geht davon aus, dass die vorgelegten 
Konsolidierungspläne - dies gilt auch bei voller Umsetzung des von 
der Regierung geplanten Konsolidierungsvolumens - nicht ausreichen, 
um das Budgetdefizit bis 2028 unter die 3%-Defizitgrenze zu senken. 
Dafür sind laut Fiskalratsprognose zusätzliche 
Konsolidierungsmaßnahmen mit einer Budgetwirkung von 8,4 Mrd Euro im 
Jahr 2028 nötig. 

Zwtl.: Grundlegende Budgetprobleme müssen durch zeitnahe Reformen 
gelöst werden 

Der starke Anstieg der Ausgaben setzt sich aufgrund der 
voranschreitenden Alterung der österreichischen Gesellschaft in den 
Bereichen Gesundheit, Pflege und Pensionen weiter fort. Der Anstieg 
der Staatseinnahmen bleibt deutlich hinter dem Ausgabenanstieg 
zurück. Zudem führen klimabedingte Budgeteffekte zu einer 
zusätzlichen Budgetbelastung. Der Nachhaltigkeitsbericht des 
Fiskalrates schätzt eine große langfristige Finanzierungslücke von 7% 
des BIP bis 2070. Nur ein Teil davon wird durch die geplante 
Konsolidierung geschlossen. Der grundlegenden Budgetdynamik einer 
sich ausweitenden Lücke zwischen Staatseinnahmen und Staatsausgaben 
muss durch strukturelle Reformmaßnahmen begegnet werden, deren 
Budgetwirkung zum Teil sehr lange Vorlaufzeiten (Stichwort 
Vertrauensschutz) aufweist. Nötige Reformen müssen daher bereits 
jetzt angedacht, verhandelt und ehestmöglich umgesetzt werden, um 
rechtzeitig ihre Budgetwirkung zu entfalten. 

Zwtl.: Budgetplan der Regierung gefährdet Krisenresilienz und 
Erfüllung der Fiskalregeln nach ÜD-Verfahren 

Die Regierung plant über die gesamte Haushaltsperiode mit hohen 
Budgetdefiziten und damit einem laufenden, deutlichen Anstieg der 
Schuldenquote. Laut Fiskalratsprognose steigt die Schuldenquote bis 
2029 auf 91,1% des BIP an. Aufgrund des darüber hinaus erwarteten 
weiteren Anstiegs der demografiebedingten Ausgaben und des hohen 
erwarteten Budgetdefizits 2029 von 4,2% des BIP ist ohne zusätzliche 
Konsolidierungsmaßnahmen auch in den Folgejahren von keinem Rückgang 
der Schuldenquote auszugehen. Gleichzeitig ergibt sich nach 
Beendigung des ÜD-Verfahrens aus den Fiskalregeln eine notwendige 
jährliche Rückführung der Schuldenquote um mindestens 0,5% des BIP. 
Unter gegenwärtigen Annahmen zur Zins- und Wirtschaftsentwicklung 
wird ein Budgetdefizit von rund 2,0% des BIP benötigt, um die 
Schuldenquote entsprechend rückzuführen. Zur Erfüllung der 
Fiskalregeln ab 2029 ist damit eine zusätzliche Verbesserung des 
Budgetsaldos nötig. Diese ist durch rechtzeitig gesetzte zusätzliche 
Konsolidierungsmaßnahmen inklusive nötiger Puffer für unerwartete 
Entwicklungen sicherzustellen. Die hohe erwartete Schuldenquote führt 
ebenfalls zu einem stark eingeschränkten budgetären Spielraum 
Österreichs im Fall einer Krise. Potenziell nötige Stützungsmaßnahmen 
wären in der erwarteten Budgetlage nur schwer umsetzbar. 

Zwtl.: Budgetärer Gestaltungsspielraum muss wiedererlangt werden 

Durch umfassende gebietskörperschaftsübergreifende Reformen im 
Gesundheits-, Pflege- und Pensionsbereich sowie im Förderwesen bzw. 
bei einnahmenerhöhenden Maßnahmen gilt es, budgetäre Spielräume zur 
offensiven Gestaltung der österreichischen Wirtschaftspolitik 
wiederzuerlangen. Aufgrund der angespannten Budgetlage sollten 
budgetschonende Maßnahmen im Klima- und Umweltschutz oder der 
Standortpolitik verstärkt umgesetzt werden. 

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[1] Die Fiskalratsprognose basiert auf der WIFO- 
Konjunkturprognose vom 27.03.2025. 

Rückfragehinweis: 
   Büro des Fiskalrates 
   Mag. Bernhard Grossmann 
   Telefon: +43-1-40420-7473 
   E-Mail: office@fiskalrat.at 
   Website: www.fiskalrat.at 

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OTS0047    2025-06-16/10:05

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