DAX: Anleger fürchten Notenbankentscheid

Financial Service Group · Uhr

Der Deutsche Aktienindex DAX hat in der offiziellen Xetra-Handelszeit keine aussagekräftigen Signale zur Wochenmitte ausbilden können, vielmehr schloss der Index auf seinem Eröffnungskurs. Deutlichere Verluste gab es allerdings am Ende des gestrigen Handelstages an den US-Börsen, offenbar verschreckt die erneut gestiegene Inflationsrate in den USA Anleger und lässt dadurch eine Leitzinsanhebung im September wahrscheinlicher werden.

Offiziellen Daten zufolge sind die Verbraucherpreise in den USA im August um 3,7 Prozent gestiegen, wie die Arbeitsstatistikbehörde BLS am Mittwoch mitgeteilt hat. Damit beschleunigt sich seit Juli die Teuerung wieder und lässt Währungshüter erneut aufhorchen. Die US-Notenbank FED wird nächste Woche über Ihre zukünftige Fiskalpolitik entscheiden, während die EZB es heute tut.

Für den DAX könnte dies zunächst einen deutlich schwächeren Handelsstart um 15.600 Punkten bedeuten, hieraus würden sofortige Abwärtsrisiken in Richtung des 200-Tage-Durchschnitts bei 15.452 Punkten erwachsen.

Auf der Oberseite müsste mindestens ein Sprung über 15.867 Punkte gelingen, damit der markante Widerstandsbereich der letzten Wochen zwischen 15.900 und 16.000 Punkten in Angriff genommen werden kann. Aber selbst dann läge noch lange kein Befreiungsschlag vor.

Erste Wirtschaftsdaten hat Japan in der Nacht zum Donnerstag mit Maschinenaufträgen (Kernrate) und Zahlen zur Industrieproduktion aus Juli (endgültig) vorgelegt. Der EZB-Zinsentscheid steht dagegen um 14:15 Uhr auf der Agenda, nur eine halbe Stunde später startet die dazugehörige Pressekonferenz. Um 14:30 Uhr stehen wie gewohnt Erstanträge und fortgesetzte Anträge auf Arbeitslosenhilfe der USA aus der Vorwoche auf der Agenda, zeitgleich aber auch die Erzeugerpreise aus August und die Einzelhandelsumsätze aus dem abgelaufenen Monat.

DAX (Tageschart in Punkten)

Tendenz:

Wichtige Chartmarken

Widerstände: 15.838 // 16.000 // 16.060 // 16.131 // 16.200 // 16.356
Unterstützungen: 15.612 // 15.456 // 15.392 // 15.342 // 15.298 // 15.150

Interessenkonflikt

Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte nach § 34b Abs. 1 Nr. 2 WpHG:

Der Autor erklärt, dass er bzw. sein Arbeitgeber oder eine mit ihm oder seinem Arbeitgeber verbundene Person im Besitz von Finanzinstrumenten ist, auf die sich die Analyse bezieht, bzw. in den letzten 12 Monaten an der Emission des analysierten Finanzinstruments beteiligt war. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenskonfliktes.

Der Autor versichert weiterhin, dass Analysen unter Beachtung journalistischer Sorgfaltspflichten, insbesondere der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung sowie der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit abgefasst werden.

Haftungsausschluss

Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Herausgeber, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle enthaltenen Meinungen und Informationen sollen nicht als Aufforderung verstanden werden, ein Geschäft oder eine Transaktion einzugehen. Auch stellen die vorgestellten Strategien keinesfalls einen Aufruf zur Nachbildung, auch nicht stillschweigend, dar. Vor jedem Geschäft bzw. vor jeder Transaktion sollte geprüft werden, ob sie im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geeignet ist. Wir weisen ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass der Handel mit Optionsscheinen oder Zertifikaten mit grundsätzlichen Risiken verbunden ist und der Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Nachdruck, die Verwendung der Texte, die Veröffentlichung / Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der FSG Financial Services Group GbR gestattet.

Das könnte dich auch interessieren

Meistgelesene Artikel