APA ots news: FMA untersagt der European American Investment Bank AG mit...

dpa-AFX · Uhr

APA ots news: FMA untersagt der European American Investment Bank AG mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs.

Daraus folgt auch ein behördlicher Zahlungsstopp. Einlagen von  
bis zu  100.000 werden von der Einlagensicherung gemäß den 
gesetzlichen Bestimmungen erstattet. 

Wien (APA-ots) - Die FMA hat der European American Investment Bank AG  
(Euram Bank), 
mit Sitz in 1010 Wien, Schottenring 18, per Mandatsbescheid mit 
sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs 
untersagt. Daraus folgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung 
der gedeckten Einlagen, sodass insbesondere keine weiteren 
Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen möglich sind. Dies hat 
den Einlagensicherungsfall ausgelöst: Die Einlagensicherung AUSTRIA 
Ges.m.b.H. hat grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen jedem 
Einleger dieser Bank einen Betrag in der Höhe seiner gedeckten 
Einlagen zu erstatten. 

Gedeckte Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen (wie etwa 
Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und 
Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu 
einer Höhe von  100.000 oder Gegenwert in fremder Währung pro 
Einleger. Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Betrag bis zu  
500.000 erstattet werden. Die Einlagensicherung arbeitet bereits eng 
mit der Euram Bank zusammen, um die ordnungsgemäße Auszahlung zu 
organisieren. Die Einlagensicherung muss dabei auch allfällige 
Geldwäscheprüfungen berücksichtigen. 

Betroffene Einleger können sich auch telefonisch an die 
Einlagensicherung wenden: 

Hotline national: 0800 404345 

Hotline international: +43 (1) 3589034 

https://www.einlagensicherung.at 

Die Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie 
zusätzlich die Bestellung des Rechtsanwalts und Wirtschaftsprüfers 
MMag. Dr. Gerd Konezny zur fachkundigen Aufsichtsperson ( 
Regierungskommissär) des Kreditinstitutes war zum Schutz der 
Gläubigerinteressen notwendig. Weder wurde eine für den Fortbetrieb 
der Bank erforderliche Kapitalerhöhung iHv mindestens  25 Mio. 
beschlossen, noch konnte eine erfolgreiche Selbstabwicklung schlüssig 
und plausibel dargestellt werden. Die ernste wirtschaftliche Lage der 
Bank hat dabei im Wesentlichen zwei Ursachen: Erstens die 
gravierenden Mängel in der Geldwäscheprävention, die das 
Neugeschäftsverbot erforderlich machen und damit künftige und neue 
Erträge der Bank bis auf weiteres ausschließen. Zweitens der enorme 
Wertberichtigungsbedarf im Kreditportfolio, welcher aus der 
Kreditvergabepraxis der Bank der letzten Jahre resultiert. 

Rückfragehinweis: 
   FMA-Mediensprecher 
   Boris Gröndahl 
   Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 
   E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

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OTS0113    2024-10-16/13:00

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