DGAP-News: Rocket Internet SE beschließt Durchführung eines öffentlichen Rückerwerbsangebots für bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft (deutsch)

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Rocket Internet SE beschließt Durchführung eines öffentlichen Rückerwerbsangebots für bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft

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DGAP-News: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Rocket Internet SE beschließt Durchführung eines öffentlichen
Rückerwerbsangebots für bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft

31.01.2022 / 19:05
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NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER
TEILWEISE), IN ODER VON EINER JURISDIKTION, WO DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE
RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE

Rocket Internet SE beschließt Durchführung eines öffentlichen
Rückerwerbsangebots für bis zu 26,6 % des Grundkapitals der Gesellschaft

- Hauptversammlung schafft Grundlage für öffentliches Rückerwerbsangebot
durch entsprechende Beschlussfassung mit einer Mehrheit von 97,99 %

- Hauptversammlung fasst hierzu Beschluss über Einziehung von bis zu
27.664.079 zu erwerbenden eigenen Aktien

- Gestützt auf Ermächtigung der Hauptversammlung beschließt Rocket Internet
Durchführung des öffentlichen Rückerwerbsangebots zum Erwerb von bis zu 26,6
% des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Zahlung einer Gegenleistung von
EUR 35,00 je Aktie

- Annahmefrist läuft vom 9. Februar 2022 bis zum 10. März 2022

Berlin, 31. Januar 2022 - Die außerordentliche Hauptversammlung der Rocket
Internet SE ("Rocket Internet" oder die "Gesellschaft") (ISIN DE000A12UKK6),
die heute virtuell in Berlin stattfand, fasste unter Tagesordnungspunkt 1,
wie von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, einen Beschluss über eine
Kapitalherabsetzung durch Einziehung von bis zu 27.664.079 zu erwerbender
eigener Aktien. Damit haben die Aktionäre der Gesellschaft die Grundlage für
die Durchführung eines öffentlichen Rückerwerbsangebots geschaffen. Der
Beschluss zur Kapitalherabsetzung durch Einziehung von bis zu 27.664.079 zu
erwerbender eigener Aktien wurde mit einer Mehrheit von 97,99 % gefasst.

Im Anschluss an die Hauptversammlung hat der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung
beschlossen, ein öffentliches Rückerwerbsangebot für bis zu 27.664.079
Aktien der Gesellschaft ("Rocket Internet-Aktien") zu unterbreiten
("Rückerwerbsangebot"). Die im Rahmen des Rückerwerbsangebots angebotene
Gegenleistung beträgt, entsprechend den Vorgaben des dem Rückerwerbsangebot
zugrundeliegenden Hauptversammlungsbeschlusses, EUR 35,00 je Rocket
Internet-Aktie. Damit hat das Rückerwerbsangebot ein Gesamtvolumen von bis
zu EUR 968.242.765,00.

Die Frist zur Annahme des Rückerwerbsangebots beginnt am 9. Februar 2022,
0:00 Uhr (MEZ) und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung, am 10. März 2022
um 24:00 Uhr (MEZ).

Den Aktionären der Gesellschaft ("Rocket Internet-Aktionäre") stehen
Andienungsrechte zu, wobei jeweils eine Rocket Internet-Aktie ein
Andienungsrecht vermittelt. Das Andienungsverhältnis beträgt 4:1, sodass
vier Andienungsrechte erforderlich sind, um das Rückerwerbsangebot für eine
Rocket Internet-Aktie annehmen zu können.

Rocket Internet-Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Andienungsrechte zu
veräußern, soweit sie an dem Rückerwerbsangebot nicht oder nur teilweise
teilnehmen möchten. Ebenso haben sie die Möglichkeit, zu-sätzliche
Andienungsrechte zu erwerben, wenn sie mehr Rocket Internet-Aktien andienen
möchten, als sie dies auf Basis der ihnen in ihre Wertpapierdepots
eingebuchten Andienungsrechte tun können. Die Andie-nungsrechte werden in
den Handel im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg
einbezo-gen und dort bis zwei Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist
handelbar sein. Auch eine außerbörsli-che Übertragung der Andienungsrechte
ist zulässig und möglich.

Die Gesellschaft wird die von der Gesellschaft auf Grundlage dieses
Rückerwerbsangebots erworbenen Rocket Internet-Aktien zwecks
Kapitalherabsetzung unverzüglich nach Erwerb und Erfüllung aller insoweit
maßgeblichen Voraussetzungen einzuziehen.

Die weiteren Einzelheiten des Rückerwerbsangebots sind dem Angebotsschreiben
der Gesellschaft zu entnehmen. Das Angebotsschreiben wird vor Beginn der
Annahmefrist auf der Internetseite von Rocket Internet
(https://www.rocket-internet.com) unter der Rubrik "Investors - Share -
Share Purchase Offer 2022" sowie im Bundesanzeiger unter
https://www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden.

Kontakt:

E: info@rocket-internet.com

Über Rocket Internet

Rocket Internet gründet und entwickelt internetbasierte Geschäftsmodelle.
Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte
unterstützt. Darüber hinaus investiert Rocket Internet strategisch in
komplementäre Internet- und Technologieunternehmen weltweit, um das
Unternehmensnetzwerk auszubauen. Rocket Internet Unternehmen sind in einer
großen Anzahl von Ländern weltweit aktiv. Weitere Informationen finden Sie
unter www.rocket-internet.com.

Haftungsausschluss/Wichtige Hinweise

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WEDER EINE AUFFORDERUNG ZUM VERKAUF NOCH EIN ANGEBOT ZUM KAUF VON
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DAS ANGEBOT WIRD AUSSCHLIESSLICH AUF BASIS DER ANWENDBAREN BESTIMMUNGEN DES
DEUTSCHEN UND EUROPÄISCHEN RECHTS, INSBESONDERE DES AKTIENGESETZES, UND
BESTIMMTER, AUF GRENZÜBERSCHREITENDE ANGEBOTE MIT BESCHRÄNKTEM KREIS VON
AKTIONÄREN, DIE IHREN WOHNORT, SITZ ODER GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA HABEN, ANWENDBARER VORSCHRIFTEN DER
WERTPAPIERGESETZE DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DURCHGEFÜHRT. DAS
ANGEBOT SOLL NICHT NACH DEN RECHTLICHEN VORGABEN ANDERER RECHTSORDNUNGEN ALS
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
(SOWEIT ANWENDBAR) DURCHGEFÜHRT WERDEN. DEMENTSPRECHEND WURDEN KEINE
BEKANNTMACHUNGEN, ANMELDUNGEN, ZULASSUNGEN ODER GENEHMIGUNGEN FÜR DAS
ANGEBOT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND EINGEREICHT, VERANLASST
ODER GEWÄHRT. INVESTOREN UND INHABER VON WERTPAPIEREN DER ROCKET INTERNET
KÖNNEN NICHT DARAUF VERTRAUEN, DURCH DIE ANLEGERSCHUTZVORSCHRIFTEN
IRGENDEINER ANDEREN RECHTSORDNUNG ALS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER
DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (SOWEIT ANWENDBAR) GESCHÜTZT ZU WERDEN.
VORBEHALTLICH DER IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE BESCHRIEBENEN AUSNAHMEN SOWIE
GEGEBENENFALLS VON DEN JEWEILIGEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ZU ERTEILENDEN
AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN SOLL WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR EIN
ERWERBSANGEBOT IN JENEN RECHTSORDNUNGEN UNTERBREITET WERDEN, IN DENEN DIES
EINEN VERSTOSS GEGEN DAS JEWEILIGE NATIONALE RECHT DARSTELLEN WÜRDE.

SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT
DEUTSCHER MARKTPRAXIS ERFOLGT, KÖNNEN ROCKET INTERNET ODER FÜR SIE TÄTIGE
BROKER AUSSERHALB DES ÖFFENTLICHEN AKTIENRÜCKERWERBSANGEBOTS VOR, WÄHREND
ODER NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST DES ANGEBOTS UNMITTELBAR ODER MITTELBAR
AKTIEN DER ROCKET INTERNET ERWERBEN BZW. ENTSPRECHENDE VEREINBARUNGEN
ABSCHLIESSEN. DIES GILT IN GLEICHER WEISE FÜR ANDERE WERTPAPIERE, DIE EIN
UNMITTELBARES WANDLUNGS- ODER UMTAUSCHRECHT IN BZW. EIN OPTIONSRECHT AUF
AKTIEN DER ROCKET INTERNET GEWÄHREN. DIESE ERWERBE KÖNNEN ÜBER DIE BÖRSE ZU
MARKTPREISEN ODER AUSSERHALB DER BÖRSE IN AUSGEHANDELTEN TRANSAKTIONEN
ERFOLGEN. ALLE INFORMATIONEN ÜBER DIESE ERWERBE WERDEN VERÖFFENTLICHT,
SOWEIT DIES NACH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER EINER ANDEREN
EINSCHLÄGIGEN RECHTSORDNUNG ERFORDERLICH IST.

SOWEIT IN DIESEM DOKUMENT IN DIE ZUKUNFT GERICHTETE AUSSAGEN ENTHALTEN SIND,
STELLEN DIESE KEINE TATSACHEN DAR UND SIND DURCH DIE WORTE "WERDEN",
"ERWARTEN", "GLAUBEN", "SCHÄTZEN", "BEABSICHTIGEN", "ANSTREBEN", "DAVON
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ABSICHTEN, ANSICHTEN ODER GEGENWÄRTIGE ERWARTUNGEN UND ANNAHMEN VON ROCKET
INTERNET ZUM AUSDRUCK. DIE IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN BERUHEN AUF
GEGENWÄRTIGEN PLANUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND PROGNOSEN, DIE ROCKET INTERNET NACH
BESTEM WISSEN VORGENOMMEN HAT, TREFFEN ABER KEINE AUSSAGE ÜBER IHRE
ZUKÜNFTIGE RICHTIGKEIT. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN UNTERLIEGEN RISIKEN UND
UNGEWISSHEITEN, DIE MEIST NUR SCHWER VORHERZUSAGEN SIND UND GEWÖHNLICH NICHT
IM EINFLUSSBEREICH DER ROCKET INTERNET LIEGEN. DIESE ERWARTUNGEN UND IN DIE
ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN KÖNNTEN SICH ALS UNZUTREFFEND ERWEISEN UND DIE
TATSÄCHLICHEN ENTWICKLUNGEN KÖNNEN ERHEBLICH VON IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN
AUSSAGEN ABWEICHEN. Rocket Internet ÜBERNIMMT KEINE PFLICHT, DIE IN DIE
ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN HINSICHTLICH TATSÄCHLICHER ENTWICKLUNGEN ODER
EREIGNISSE, RAHMENBEDINGUNGEN, ANNAHMEN ODER SONSTIGER FAKTOREN ZU
AKTUALISIEREN.


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