Keine Corona-Impfung - Kündigung von Arzthelferin legitim

dpa-AFX · Uhr

ERFURT (dpa-AFX) - Die Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Arzthelferin zum Schutz von Patienten ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens. Das höchste deutsche Arbeitsgericht entschied am Donnerstag in Erfurt in einem Fall aus Rheinland-Pfalz (2 AZR 309/22). Die Frau hatte argumentiert, die Kündigung sei ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot laut Bürgerlichem Gesetzbuch. Das verneinten die Bundesarbeitsrichter. Es geht dabei um ein Verbot, Arbeitnehmer zu benachteiligen, wenn sie in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben. Die Klägerin, die vor dem Gericht scheiterte, war als medizinische Fachangestellte in einem Krankenhaus beschäftigt. Das Urteil dürfte Auswirkungen auf vergleichbare Fälle bundesweit haben. Impfpflichten im medizinischen Bereich waren während der Corona-Pandemie heftig umstritten./rot/DP/zb

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