GNW-Adhoc: SICPA nimmt die Verurteilung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA) wegen "organisatorischer Unzulänglichkeit" zur Kenntnis, stuft aber die Beurteilungsgrundlagen anders ein

dpa-AFX · Uhr

^LAUSANNE, Schweiz, April 27, 2023 (GLOBE NEWSWIRE) -- Die Ermittlungen der BA

gegen SICPA, welche im Januar 2015 eingeleitet wurden, sind abgeschlossen. Sie
finden ihren Abschluss in der Verurteilung des Unternehmens aufgrund
?organisatorischer Unzulänglichkeit". Obwohl das Urteil auf vergangenen
Handlungen beruht, welche ohne Zustimmung von SICPA und gegen ihre Interessen
erfolgten, akzeptiert SICPA dieses Urteil. SICPA ist jedoch mit den
Beurteilungsgrundlagen der BA nicht einverstanden, weil in den Ländern, in denen
die Straftaten angeblich begangen wurden, keine strafrechtlichen Sanktionen
erfolgten. SICPA hat seitdem eine der effizientesten Compliance-Abteilung
eingerichtet, um sicherzustellen, dass die im Namen des Unternehmens
durchgeführten Aktivitäten im Einklang mit der Unternehmensethik und mit einem
Höchstmass an Integrität durchgeführt werden.
Nach   einem  mehr  als  acht  Jahre  andauernden  Verfahren  hat  die  BA  ihre
Ermittlungen  schliesslich abgeschlossen und einen  Strafbefehl erlassen, in dem
SICPA  für ?organisatorische  Unzulänglichkeit" zwischen  2008 und 2015 geahndet
wird.  In  ihrer  ergänzenden  Erklärung  führt die Bundesanwaltschaft aus: ?Die
Verantwortlichkeit  des  Unternehmens  bedeutet  nicht,  dass SICPA SA diese von
ehemaligen  Mitarbeitenden oder Beratern  begangenen Anlasstaten selbst begangen
hat,  noch diese gewollt oder  in Kauf genommen hat.  Seither hat SICPA SA diese
organisatorische Unzulänglichkeit freiwillig und vollumfänglich behoben".
SICPA bleibt seinem Grundsatz treu unethisches Verhalten kategorisch abzulehnen,
wie  es dies  auch während  der Mitarbeit  im Rahmen des Verfahrens demonstriert
hat.  SICPA hatte von diesen Zuwiderhandlungen bis zur Verfahrenseröffnung keine
Kenntnisse und hat die Verantwortlichen unmittelbar zur Rechenschaft gezogen. Im
Übrigen  wurden  die  Personen,  deren  Verurteilung  im  Jahre  2021 SICPA  zur
Unterzeichnung  einer  Kronzeugenregelung  veranlasst  hatte, am 8. Juni 2022 in
Brasilien  freigesprochen.  In  den  beiden  anderen  Ländern,  auf die sich die
Entscheidung  der BA bezieht, wurde SICPA  nie strafrechtlich verfolgt oder über
ein Vergehen informiert.
Die durch dieses Verfahren entstandene andauernde Unsicherheit zwang SICPA dazu,
sich  der Entscheidung der BA nicht zu  widersetzen. Der Ruf und das Ansehen von
SICPA   wurden   durch   falsche  Anschuldigungen,  wie  die  Unterstellung  von
systematisch vorgenommenen illegalen Praktiken oder angebliche Ermittlungen, die
sich  in mehreren Ländern zugetragen  hätten, beschädigt. Es gilt hervorzuheben,
dass  der Chief Executive Officer, Philippe  Amon, durch die Untersuchung der BA
vollständig entlastet wurde.
Alle  diese Reputationsschäden  erfordern eine  Beendigung des  Prozesses. SICPA
bedauert,  dass  eine  Unzulänglichkeit  an  interner  Organisation  zu Aktionen
geführt  haben  könnte,  die  von  der  BA als unethisch angesehen werden. Diese
organisatorischen    Unzulänglichkeiten    wurden    durch    eine    umfassende
Umstrukturierung des Risikomanagements behoben, um allfälligen Zuwiderhandlungen
gegen die Geschäftsethik vorzubeugen.
Seit  2021 ist SICPA  als eines  der ersten  Unternehmen seiner Branche nach ISO
37001:2016 für  seine  Compliance-,  Integritäts-  und  Wettbewerbsschutzsysteme
zertifiziert.  SICPA ist zudem ein  akkreditiertes Mitglied der ?Banknote Ethics
Initiative",    die    für    weltweit    ethische    und    verantwortungsvolle
Geschäftspraktiken  steht.  Philippe  Amon,  Chairman  und CEO des Unternehmens,
unterstreicht:  ?Die  Einhaltung  von  Gesetzen  und  die  Integrität in unseren
Geschäftsbeziehungen  sind nicht nur Pflicht,  sondern sie sind entscheidend für
das Vertrauen, welches im Mittelpunkt unserer Arbeit steht."
Im  Hinblick auf das nahende hundertjährige Bestehen konzentriert sich SICPA mit
all  seinen Mitarbeitenden weltweit weiterhinauf  ihre Hauptaufgabe. Es gilt die
Interessen  von Regierungen und Industrie zu  schützen. Diese vertrauen auf die,
von   führenden   internationalen   Institutionen,  anerkannten  physischen  und
digitalen Technologien von SICPA zur Bekämpfung illegaler Handelspraktiken.
Medienkontakt
SICPA Media Relations
sicpamediarelations@sicpa.com (mailto:sicpamediarelations@sicpa.com)
Tel. +41 21 627 55 55
Über SICPA
SICPA  ist  Marktführer  bei  Sicherheitsdruckfarben  und führender Anbieter von
sicheren   Authentifizierungs-,   Identifizierungs-,   Rückverfolgbarkeits-  und
Lieferkettenlösungen.  SICPA  ist  ein  langjähriger  zuverlässiger  Partner für
Regierungen,      Zentralbanken,      Hochsicherheitsdruckereien     und     für
Industriebetriebe.   Jeden  Tag  verlassen  sich  Regierungen,  Unternehmen  und
Millionen  von  Bürgerinnen  und  Bürgern  auf  die  Expertise des Unternehmens,
welches   physisch   basierte   verdeckte   Sicherheitsmerkmale   und   digitale
Technologien  kombiniert,  um  die  Integrität  und  den  Wert  des  Geldes, der
persönlichen  Identität,  der  Wertdokumente,  der E-Government-Dienste wie auch
Produkte  und Marken  zu schützen.  Getreu dem  Ziel des Unternehmens, Vertrauen
durch  ständige Innovation zu ermöglichen, strebt SICPA weltweit eine Wirtschaft
des  Vertrauens  an,  in  der  Transaktionen,  Interaktionen und Produkte in der
physischen   und   digitalen   Welt   auf  geschützten,  fälschungssicheren  und
überprüfbaren Daten basieren.
SICPA  wurde 1927 in Lausanne gegründet, hat seinen Hauptsitz in der Schweiz und
ist auf fünf Kontinenten tätig. SICPA beschäftigt rund 3000 Mitarbeitende.
Mehr über SICPA: https://www.sicpa.com/sicpa-overview
Link  zu der  ergänzenden Erklärung  der Schweizerischen Bundesanwaltschaft (BA)
(https://www.sicpa.com/sites/default/files/file/2023-
04/Side%20letter_merged_0.pdf)
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