Studie - Geplante Kindergrundsicherung zu niedrig

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Berlin (Reuters) - Die Leistungen in der ab 2025 geplanten Kindergrundsicherung reichen laut einer Studie nicht aus, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.

Für ein angemessenes Niveau müssten die monatlichen Beträge je nach Alter der Kinder um 30 bis 191 Euro höher ausfallen als derzeit von der Bundesregierung vorgesehen, heißt in einer am Donnerstag veröffentlichten Studie, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde. Das seien zwischen sechs und 30 Prozent mehr als derzeit vorgesehen. Nach dem Konzept der Verteilungsforscherin Irene Becker läge der monatliche Höchstbetrag für Kinder in Haushalten mit sehr niedrigen Einkommen zwischen 560 und 827 Euro. Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ergeben sich laut Becker dagegen geringere Monatsbeträge zwischen 530 und 636 Euro.

Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung ist vom Kabinett verabschiedet worden und wird seit einigen Monaten im Bundestag beraten. Die Details des Vorhabens sind in der Ampel-Koalition weiter umstritten. Die FDP-Fraktion, aber auch die SPD hat zahlreiche Änderungen am Entwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) gefordert, die aber nicht darauf abzielen, die Leistungen zu erhöhen. Sozialverbände wie auch Gewerkschaften haben mehrfach kritisiert, die Zahlungen fielen zu gering aus.

Mit dem Gesetz sollen Kindergeld, der Regelsatz für Kinder im Bürgergeld und der Kinderzuschlag gebündelt werden. Der Erfolg einer Kindergrundsicherung "steht und fällt mit der Bemessung des zu sichernden Existenzminimums", erklärte die Studien-Autorin Becker. Bei dessen Berechnung würden jedoch objektive Zahlen zu den Konsumausgaben mit willkürlichen politischen Vorgaben vermischt. Nach Beckers Konzept wäre soziokulturelle Teilhabe gerade noch gegeben, wenn Haushalte bei den Ausgaben für Grundbedürfnisse wie Ernährung, Bekleidung und Wohnen nicht mehr als 25 Prozent und bei sonstigen Bedürfnissen nicht mehr als 40 Prozent von der Mitte nach unten abweichen.

(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

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