Arbeitsgericht: Gewerkschaft DHV ist nicht mehr tariffähig

dpa-AFX · Uhr

HAMBURG (dpa-AFX) - Die Gewerkschaft DHV mit Hauptsitz in Hamburg ist nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nicht mehr tariffähig und kann daher nicht mehr an Tarifverhandlungen teilnehmen. Grund sei der geringe Organisationsgrad der DHV, die dem Christlichen Gewerkschaftsbund angehört, teilte das Gericht am Montag in der Hansestadt mit (Az: 5 TaBV 15/18). Die Rechtsprechung verlange ein Mindestmaß an Verhandlungsgewicht, also eine gewisse Durchsetzungskraft gegenüber dem Gegenspieler. Das sei bei der DHV nicht gegeben, die kaum mehr als zwei Prozent der Arbeitnehmer in den von ihr beanspruchten Zuständigkeitsbereichen vertrete.

Beantragt hatten das Verfahren die DGB-Gewerkschaften IG Metall, Verdi und NGG sowie der obersten Arbeitsbehörden der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Die DHV vertritt nach eigenen Angaben 73 000 Mitglieder in den kaufmännischen und verwaltenden Berufen, die in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst tätig sind. Das Verfahren beschäftigt die Arbeitsgerichtsbarkeit seit mehreren Jahren. Es lag bereits dem Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung vor, das es mit bindenden Vorgaben an das Landesarbeitsgericht Hamburg zurückverwiesen hat. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, sondern kann abermals vor dem Bundesarbeitsgericht mit einer Rechtsbeschwerde angefochten werden./egi/DP/men

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