Bundestag bringt neues Urheberrecht auf den Weg und erntet Lob und Kritik

Reuters · Uhr

Berlin (Reuters) - Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Urheberrechts auf den Weg gebracht und setzt damit EU-Vorgaben um.

Das Parlament votierte am Donnerstag mit Stimmen von Union und SPD für das Vorhaben, das laut Verbraucherschutzministerin Christina Lambrecht die Regeln fit für das digitale Zeitalter machen soll. "Gleichzeitig schaffen wir einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten", erklärte die SPD-Politikerin. Die Koalition will Urheber wie Künstler sowie Verwerter fair an Gewinnen von Internet-Plattformen wie Youtube und Facebook beteiligen. Protest hatte es vor allem wegen sogenannter Upload-Filter gegeben. Diese sollen verhindern, dass illegale Inhalte hochgeladen werden, für die Plattformbetreiber nun haften. Kritiker befürchten allerdings, dass es zu einem "Overblocking" kommt und Inhalte, die eigentlich rechtlich zulässig sind, durch technische Filter blockiert werden.

Der Journalistenverband DJV sprach insgesamt von einem Riesenfortschritt für die Urheber. Auch der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten die Neufassung. "Mit dem neuen Leistungsschutzrecht und den schon seit Januar geltenden Regeln zur Beschränkung des Marktmissbrauchs großer Internetkonzerne werden wir uns wirksam gegen eine Ausbeutung journalistischer Inhalte wehren können", erklärten die Verbände. Sie erhoffen sich davon, dass die "übermächtigen Digitalplattformen" nun verpflichtet werden könnten, die Rechteinhaber für die Verwertung ihrer Inhalte fair zu entlohnen."

Kritik kam etwa vom Digitalverband Bitkom. "Die Reform bringt zum einen Unsicherheiten für Internetnutzer, weil diese in vielen Fällen kaum selbst einschätzen können, wann eine Bild- oder Filmdatei legal ist", warnte Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Zum anderen sei es ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz, "da nun die Plattformen für Uploads großflächig urheberrechtlich verantwortlich gemacht werden". Die Grenzen für sogenannte geringfügige Nutzung hat der Bundestag trotz Protesten etwa von Musikverbänden im Gesetzgebungsprozess nicht mehr geändert: Es bleibt bei 15 Sekunden für Video- und Audioausschnitte, 125 Kilobyte für Bilder und 160 Zeichen Text. Dies ist bei der Nutzung zu nicht kommerziellen Zwecken erlaubt. Die Reform soll Anfang Juni in Kraft treten.

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