Erben brauchen keinen Erbschein
Börsen-Zeitung · Uhr (aktualisiert: Uhr)
Börsen-Zeitung, 9.10.2013
dpa-afx Karlsruhe - Erben verstorbener Bank- oder Sparkassenkunden können nicht grundsätzlich dazu gezwungen werden, dem Geldinstitut einen Erbschein vorzulegen. Ein solches Dokument sei nicht notwendig, um an ein Erbe zu kommen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag (XI ZR 401/12) entschieden.
Damit stärkten die Richter Rechte der Verbraucher, die sich nun nicht immer einen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen: Denn je höher die vererbten Summen sind, desto teurer wird das Dokument. Erben könnten sich auch durch einen Erbvertrag oder ein beglaubigtes Testament als erbberechtigt ausweisen, hieß es: "Der Erbe ist von Rechts wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch ...
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